Landeshauptstadt nutzt Novelle zur Effizienzsteigerung der Wahlsprengel
Umorientieren müssen sich viele Bewohner der Landeshauptstadt St. Pölten, wenn sie bei den im heurigen Jahr anstehenden Wahlen ihre gewohnten Wahllokale ansteuern wollen. Aufgrund der Novellierung der Nationalratswahlordnung müssen nämlich ab Jahresbeginn 2024 alle Wahllokale barrierefrei nutzbar sein. In St. Pölten wurde deshalb die Zahl der künftigen Wahlorte in der Stadt von 72 Wahlsprengel auf 65 reduziert.
Ebenso sieht die Novelle vor, dass es künftig keine Gemeindewahlbehörde in Statutarstädten mehr geben wird. Diese Agenden übernimmt die Bezirkswahlbehörde St. Pölten-Stadt. Um die Barrierefreiheit bei künftigen Wahlen zu gewährleisten hat der Leiter des Wahlamtes Wolfgang Strasser ein Konzept ausgearbeitet. Die Beschlüsse über die notwendige Verlegung von Wahllokalen sowie die Neuaufteilung der Sprengel wurden bei der letzten Sitzung der Gemeindewahlbehörde allesamt einstimmig gefasst.
Etwa 25 der bisher in Verwendung stehenden Wahllokale müssen verlegt werden, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Durch die Verlegung der Wahllokale kommt es in einigen Bereichen zu einer Änderung der Zugehörigkeit zu den Wahlsprengeln. Aufgrund der Reform gibt es nunmehr 65 Wahlsprengel statt bisher 72. Bei der Umstrukturierung wurde besonders darauf geachtet, dass die Wege der Wähler an den entsprechenden Wahlsonntagen so kurz als möglich sind und die Wahllokale bequem erreichbar sind. Im St. Pöltner Wahlamt werden derzeit die Konzepte für die geforderte Barrierefreiheit entwickelt.
Alte Wahlbehörde
Für Gemeinde- und Landtagswahlen sei bislang noch die alte Gemeindewahlbehörde zuständig, das könne sich aber ebenfalls noch ändern, heißt es aus dem Rathaus auf Anfrage des KURIER.
Die notwendige Änderung der Wahlsprengel ermöglichte auch eine Effizienzsteigerung der jeweiligen Sprengelwahlbehörden, sodass künftig in den meisten Wahlsprengeln annähernd gleich viele Wahlberechtigte zugeteilt sind. Ob sich ihre Zugehörigkeit zum Wahlsprengel geändert hat, wird für die St. Pöltner Wähler kein Mysterium sein. Das zuständige Wahllokal wird aus der amtlichen Verständigung über den nächsten Wahltermin ersichtlich sein.