Brutaler Überfall auf betagtes Paar vereitelt: Schuldsprüche
Von Patrick Wammerl
Es war alles angerichtet, ein genauer Plan in einer eigenen WhatsApp-Gruppe geschmiedet, sogar Waffen lagen schon bereit. Hätte ihnen die Polizei nicht dazwischen gefunkt, wäre die Home Invasion bei dem 90-jährigen Mann aus Siegersdorf (Bezirk Baden) eiskalt durchgezogen worden. Daran ließ der 18-jährige Erstangeklagte beim Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt keine Zweifel aufkommen.
Wegen verbrecherischen Komplotts wurden am Freitag der 18-jährige Erstangeklagte Serbe zu zehn Monaten bedingt, sein ebenfalls serbischer Schwager (25) zu 15 Monaten bedingt und drei unbedingt, sowie ein 15-Jähriger Pole zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen einen 19-jährigen Österreicher wurde die Verhandlung vertagt.
Hätte das Quartett seinen Plan umgesetzt, hätten es je zehn bis zwanzig Jahre Gefängnis sein können. Raubermittler und Cobra sind am 4. Oktober gerade noch rechtzeitig gekommen, bevor sie das Komplott in die Tat umsetzen konnten. Weil sie mit dem Plan geprahlt hatten, wurde die Bande verraten, denn ein Mitwisser ging zur Polizei und packte aus. Dass der Erstangeklagte einen 90-Jährigen in dessen Haus mit Waffengewalt ausrauben wollte und gleichzeitig eine Ausbildung zum Altenpfleger machte, verschlug der Richterin die Sprache: „Da sag ich jetzt lieber nichts dazu“.
Auf die Idee zu dem Coup kamen der 18-Jährige und sein Schwager, weil sie fast immer knapp bei Kasse und verschuldet waren. „Mir ging es in dieser Zeit nicht gut. Meine Verlobte und ich hatten Streit und ich habe bei meinem Schwager Hilfe gesucht“, erklärte der Beschuldigte. „Es war sicher die größte Dummheit seines Lebens“, so Anwalt Nikolaus Rast.
Rekrutierung
Da man Leute brauchte, die bei dem Coup mitmachen würden, soll der 18-Jährige auf die Suche gegangen und im Bekanntenkreis fündig geworden sein. Ein Komplize besorgte mehrere hochpreisige Mobiltelefone im Wert von 10.000 Euro. Die Handys machte man in einem Pfandhaus zu Geld. Mit dem Erlös wurde ein als Fluchtfahrzeug vorgesehenes Auto angezahlt. Der zweitangeklagte 25-Jährige hatte den Pkw von einem Freund, der bei einem Abschleppdienst arbeitete. Vor Gericht beteuerte er allerdings, dass er den Überfall niemals begangen hätte. „Der Mann war ja 90 Jahre. Ich hatte Angst, ich hätte das niemals gemacht“. Die Aussagen wurden von der Richterin aber als Schutzbehauptung gewertet. Denn in den WhatsApp-Protokollen fand sich kein einziger Hinweis, wonach er kalte Füße bekommen oder einen Rückzieher machen wollte. Weil er auch eine treibende Kraft war, bekam er als Einziger eine unbedingte Gefängnisstrafe.