Bezirk Korneuburg: Grüne kritisieren Wildrettungshügel
Von Michaela Höberth
Die Tullnerfelder Donauauen sind ein Natura-2000-Gebiet und daher nach dem EU-Recht streng geschützt. Umso härter fällt das Urteil der Grünen über den Wildrettungshügel an der A22 zwischen Stockerau und Spillern (Bezirk Korneuburg) aus: „Hier entsteht eine wilde Deponie im Naturschutzgebiet“, prangert Landtagsabgeordnete Helga Krismer an.
Laut den Grünen wurde für den Bau des Wildrettungshügels Auwald abgeholzt und mit Aushubmaterial gearbeitet, dessen Herkunft unklar ist. Zudem hätte es massive Erdverschiebungen gegeben, bei denen fruchtbarer Waldboden abgetragen wurde.
Für die Grünen steht fest: Die Behörde, die das Gebiet schützen sollte, kommt ihren Pflichten nicht nach. Ein Antrag im Landtag ist geplant, außerdem werden sich die Grünen damit an die EU-Kommission wenden. „Wir erwarten uns dadurch Klarheit, ob diese Vorgänge wirklich rechtlich gedeckt sind“, so Dietmar Pfeiler, Grünen-Stadtrat in Stockerau.
Bezirkshauptmannschaft: „Vorgaben werden eingehalten"
Die Bezirkshauptmannschaft verweist auf drei Bescheide aus dem Jahr 2016, die dem Bau des Wildrettungshügels zugrunde liegen: Es gäbe dafür wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligungen. „Das Projekt zur Errichtung des Wildschutzdammes wurde aufgrund der Erfahrungen der Donauhochwässer 2002 und 2013 vorgelegt“, so Bezirkshauptmann Andreas Strobl. Damals seien viele Wildtiere im Hochwasser verendet, insbesondere im Bereich entlang der Autobahn.
Die Behörde habe bei dem Bau strenge Vorgaben zu erfüllen, so auch beim Dammschüttmaterial, dessen Qualität nachgewiesen werden muss. „Diese Auflagen werden bisher eingehalten“, betont Strobl. Erst Ende Februar hätte es zudem eine Überprüfung durch die Bezirksforstinspektion gegeben; es lägen keine konsenswidrigen Rodungen oder Forstarbeiten vor.