Burgenland: Wege zu leistbarem Wohnen
Von Thomas Orovits
„Die OSG ist ein Garant für zeitgemäßes und leistbares Wohnen“, lobte LH Hans Peter Doskozil 2021 anlässlich des 70-Jahr-Jubiläums der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft, mit Abstand größter gemeinnütziger Bauträger im Land.
Dennoch steigt das Land nun selbst in den Sozialen Wohnbau ein. Wie passt das zusammen?
Was will Doskozil? Er ortet zwei gravierende Mängel am bestehenden System, wie er am Mittwoch gemeinsam mit Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) und Gerald Goger, Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft (LIB), sagte.
Erstens, dass Mieter beim Kauf einer Genossenschaftsbleibe den Verkehrswert zahlen müssten, obwohl jahrelange Mietzahlungen Errichtungs- und Finanzierungskosten bereits gedeckt hätten. Beim Kauf soll deshalb künftig statt des höheren Verkehrswerts der niedrigere Errichtungspreis zählen.
Zweitens pocht Doskozil darauf, dass schon mit der ersten Miete sukzessive Eigentum am Wohnraum begründet wird. Annuitäten müssten voll auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Wer liegt falsch? Dass Wohnbaugenossenschaften anders handeln, sei ihnen nicht vorzuwerfen, räumte Doskozil ein. Sie seien ans Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) des Bundes gebunden. „Aber diese Rahmenbedingungen sind falsch“. Der Nationalrat solle sich „überlegen, ob er mit diesem Gemeinnützigkeitsgesetz noch richtig liegt“, oder es nicht klüger wäre, dem Burgenland zu folgen, so Doskozil.
Wer kann eine Landeswohnung bekommen? Das Burgenland stellt außerhalb des WGG eigene Förderrichtlinien auf (Errichtungspreis statt Verkehrswert, Eigentumsaufbau mit Miete). Die LIB bekommt eine weitere, dritte Tochtergesellschaft. Diese wird für Planung, Ausschreibung und Projektbegleitung zuständig. Noch offen ist die Zahl der Mitarbeiter und ob es einen eigenen Geschäftsführer gibt; das hänge von der Nachfrage nach Landeswohnungen ab. Die neue Gesellschaft solle keinen Gewinn machen, „sondern eine schwarze Null schreiben“. Geplant sind drei Wohnungsgrößen: 40, 70 und 100 Quadratmeter. Zunächst soll in jedem Bezirk ein Pilotprojekt errichtet werden, die ersten Wohnungen könnten 2023 bezogen werden. Für Bewerber gelten die (Einkommens)-Kriterien der Wohnbauförderung.
Was sagen die Genossenschaften? Derzeit stehen im wesentlichen vier gemeinnützige Bauträger für sozialen Wohnbau: OSG, Neue Eisenstädter, EBSG und B-Süd. Laut Landesrechnungshof gingen 2017 bis 2019 rund 99 Prozent der vom Land beschlossenen Förderdarlehen von 133,6 Millionen Euro an das Quartett. Die Genossenschaften seien vom Landesmodell für sozialen Wohnbau nicht ausgeschlossen, so Doskozil. Sie müssten sich bloß den Förderrichtlinien des Landes unterwerfen und vermutlich eigene Tochtergesellschaften gründen. Tun sie das nicht, hätten sie künftig auch keinen Anspruch auf Mittel der Wohnbauförderung.
Alfred Kollar, Chef der OSG und Obmann gemeinnütziger Bauvereinigungen, wartet gespannt auf ein Gespräch mit Landesrat Dorner. Die Bindung der Genossenschaften ans Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sei bekannt. Gewinne seien begrenzt und dürften nicht ausgeschüttet werden, sondern werden in neuen Wohnraum investiert. Aber: „Jedes Unternehmen am Markt muss Gewinn machen, sonst ist es bald nicht mehr am Markt“, so Kollar. Leistbares Wohnen sei Um und Auf der Genossenschaften, die OSG biete Wohnungen ab 4,80 Euro pro Quadratmeter. Mit einem Bauvolumen von 160 Millionen Euro 2020 sei man bundesweit „Spitze“ gewesen und habe mit 160 Baustellen 3.400 Arbeitsplätze abgesichert. Wohnbauförderung sei nur noch für Generationenhäuser oder Grünes Wohnen ein Thema, nicht mehr für Reihenhäuser. Kollar scheut keinen Vergleich: „Am Ende entscheidet der Kunde“.