Chronik/Burgenland

Töchter missbraucht: Haftstrafen für zwei Angeklagte in Eisenstadt

Am Landesgericht Eisenstadt hat am Dienstag ein Missbrauchsprozess gegen einen 43-jährigen Burgenländer und eine 21-jährige Niederösterreicherin begonnen. Die beiden, die kein Paar sind, sollen sich jeweils an ihren eigenen Töchtern vergangen und Missbrauchsdarstellungen angefertigt haben. Verhandelt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Lesen Sie mehr: Ein Vater und eine Mutter sollen eigene Töchter missbraucht haben

Beiden Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und pornografische Darstellung Minderjähriger vorgeworfen, dem Mann außerdem schwerer sexueller Missbrauch einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person, Blutschande und der Verkauf von Drogen. Die Vorwürfe gegen die Niederösterreicherin beziehen sich auf ihre dreijährige Tochter. An ihr soll sich auch der Mann vergangen haben. Der Tatzeitraum betrifft die Jahre 2021 und 2022.

Mehr dazu: Kindesmissbrauch: Wie Kriminelle die Anonymität des Darknets nutzen

Um die minderjährigen Opfer und die 21-jährige Zweitangeklagte, die zum Tatzeitpunkt junge Erwachsene war, zu schützen, schloss der Schöffensenat unter der Leitung von Richterin Birgit Falb gleich zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit aus. Schon die Anklage wurde ohne Zuschauer vorgetragen.

Lesen Sie auch: Kindesmissbrauch: "Nur fünf Prozent der Täter sind wirklich pädophil"

Der 43-Jährige aus dem Bezirk Oberwart und die Niederösterreicherin sitzen seit vergangenem Dezember in Untersuchungshaft. Ermittler waren im Zuge der Auswertung von Bildern sexuell missbrauchter Kinder in einem anderen Fall auf sie gestoßen. In ihren anfänglichen Einvernahmen bestritten sie laut Staatsanwaltschaft die ihnen vorgeworfenen Taten und verharmlosten diese. Inzwischen dürften sie zumindest teilweise geständig sein.

Mehr zum Thema: Als Kind missbraucht: Ein Leben davor und danach

Angesetzt ist das Verfahren für zwei Tage, doch das Urteil fällt früher. Der Mann wird zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt, auch wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig.

 Das nicht rechtskräftige Urteil für die Frau fällt mit zwei Jahren unbedingt deutlich niedriger aus, da ihr Geständnis reumütiger und sie selbst einsichtiger gewirkt habe, heißt es in der Urteilsbegründung