Chronik/Burgenland

Streit um Esterhazy-Kunstschätze beginnt von vorne

Esterhazy darf im jahrelangen Rechtsstreit gegen den ungarischen Staat wieder hoffen. Seit 2017 wird vor Gericht um die Anerkennung der Eigentümerschaft an 270 Objekten, die 1919 aus der Schatzkammer auf Burg Forchtenstein ins Budapester Kunstgewerbemuseum gebracht wurden, gerungen.

Im vergangenen Mai schien die Niederlage besiegelt, das Oberlandesgericht in Budapest entschied in zweiter Instanz gegen Esterhazy, weil die Stiftung nicht nachweisen habe können, dass die betroffenen Werke fester Bestandteil der Schatzkammer auf Burg Forchtenstein seien.

Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Oberste Gericht Ungarns, die Kurie, am vergangenen Mittwoch diese Entscheidung gekippt. Das Urteil des Oberlandesgerichts sei „mangelhaft, unbegründet und würde auch nicht den Regeln der Logik entsprechen“. Damit muss der Prozess neu verhandelt werden.

Esterhazy-Generaldirektor Stefan Ottrubay zeigte sich am Freitag erfreut: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Sie ist für uns eine Bestätigung, dass man unsere Sichtweise zum fehlerhaften Urteil des Oberlandesgerichts teilt.“ Er hoffe nun, dass im neuen Verfahren „all diese Fehler behoben werden und das Gericht unsere Beweise gründlich beurteilt und zu einem positiven Urteil kommt.“ Ottrubay bekräftigte außerdem, dass die Esterhazy Privatstiftung weiterhin bereit sei, sich mit Ungarn außergerichtlich zu einigen.

Vereinbarung mit Ungarn

Die Objekte (Prunkpokale, Kelche, Schmuck, fürstliche Gewänder), deren Wert von ungarischen Medien auf 100 Millionen Euro geschätzt wurde, sind zur Zeit der ungarischen Räterepublik aus dem damals zu Westungarn gehörenden Forchtenstein verschwunden. Paul V. Esterhazy habe 1923 nolens volens eine Deposit-Vereinbarung mit dem Kunstgewerbemuseum getroffen. Damals habe der ungarische Kulturminister „ausdrücklich“ Esterhazy als Eigentümer der Objekte anerkannt. Als Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg Teil des Sowjetreichs wurde, hat man Pauls Besitz verstaatlicht.

Als die ungarische Regierung 2013 alle Objekte in staatlichen Museen auf ihre Herkunft überprüfen wollte, standen auch die guten Stücke aus der Forchtensteiner Schatzkammer wieder im Scheinwerferlicht.

Damals wie heute will Esterhazy die Schätze nicht zurück nach Forchtenstein bringe, man möchte aber „eine grenzüberschreitende Vereinbarung mit Ungarn“. Ein auf dieser Basis gemeinsam geschaffenes „Esterhazy-Kunstzentrum in Budapest könnte das historische und kulturelle Erbe Esterházy erforschen und für Ausstellungen vorbereiten“. Thor