Chronik/Burgenland

Statt Vorreiter wird Burgenland bei Pflegestützpunkten zum Nachzügler

Der Aufbau der Pflegestützpunkte des Landes, nach eigener Einschätzung "ein Herzstück" des Pflegeplans der roten Landesregierung, gerät immer stärker in Zeitverzug. 

In der Landtagssitzung am Donnerstag gab Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) bekannt, dass die Neuausschreibung für den Betrieb der 71 geplanten Pflegestützpunkte quer durchs Land "noch heuer rausgeht".

Aber: Am 21. März des heurigen Jahres hatte es noch geheißen, dass die "Vergabeentscheidung bis zum Sommer" erledigt sein sollte - wohlgemerkt bereits die Vergabe der Stützpunkte, nicht bloß die Ausschreibung.

Ein kurzer Rückblick: Anfang 2022 wurde der Plan von LH Hans Peter Doskozil und Schneemann erstmals vorgestellt. Zwischen der Pflege daheim und der Pflege im Heim will das Land auch die teilstationäre Versorgung neu regeln. Das Bundesland wurde dafür in 28 Regionen eingeteilt, jede Region soll mehrere Stützpunkte bekommen, sodass in Summe 71 Pflegestützpunkte entstehen. 

Zunächst sollte der Plan bis Ende 2024 umgesetzt sein, vor einiger Zeit wurde um ein Jahr nach hinten verschoben. 

Stand September 2024 ist nur Schattendorf in Betrieb. In Deutsch Jahrndorf, Müllendorf, Kobersdorf, Grafenschachen, Unterkohlstätten und Minihof-Liebau ist der Bau mehr oder weniger weit fortgeschritten. 

Im Landtag sagte Schneemann nebenhin, die Stützpunkte würden in den "nächsten Monaten - und Jahren" umgesetzt.

Aber nicht nur bei den Häusern, auch bei den künftigen Betreibern hinkt das Land hinter seinem eigenen Zeitplan hinterher.

Im Herbst 2023 wurde europaweit ausgeschrieben, nach Ostern 2024 sollten die Betreiber der Stützpunkte feststehen. Dazu kam es aber nicht. Beim Landesverwaltungsgericht in Eisenstadt wurde die Ausschreibung angefochten. Einen Tag vor dem Gerichtsentscheid - so hört man in der Landeshauptstadt - wurde die Ausschreibung vom Land zurückgezogen. 

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Zurück zur Landtagssitzung: Noch heuer, so hat Schneemann versprochen, werde es die Neuausschreibung geben. Die gesetzliche Grundlage, eine Novelle des Sozialeinrichtungsgesetzes aus 2023, befindet sich noch bis 29. Oktober in Begutachtung. 

Die entscheidende Neuerung: statt der bisherigen Pauschalvergütungen sollen die Anbieter von stationären, teilstationären und mobilen Leistungen künftig die tatsächlichen Kosten vom Land refundiert bekommen. 

Das Echtkostenmodell klingt zunächst sehr vielversprechend für die Betreiber. Aber in der Gesetzesnovelle findet sich eine längere Liste von Bedingungen für die Refundierung der Kosten. 

Am Ende könnte also ein riesiger Verwaltungsaufwand für die Betreiber und die zuständigen Landesgesellschaften stehen, um zu überprüfen, welche Ausgaben der Betreiber anerkannt und refundiert werden und welche nicht.

Die finanziellen Auswirkungen fürs Land sind im Vorblatt der geplanten Gesetzesnovelle angeführt. "Durch die Einführung und Etablierung eines „Echtkostenmodells“ ist kurz- bis mittelfristig mit Mehrausgaben in Höhe von rund 10 bis 15 Prozent der Gesamtausgaben (...) zu rechnen, langfristig jedoch mit einer Eindämmung der Kosten durch die durch das Echtkostenmodell sichergestellte einmalige Finanzierung der Immobilie".

Die langfristige Eindämmung könnte sich auf 40 Jahre erstrecken, sagt ein vom KURIER befragter Experte. Die Mehrausgaben werden hingegen viel rascher schlagend.

Vor der Landtagswahl am 19. Jänner sind noch zwei Landtagssitzungen geplant.