Chronik/Burgenland

Sonderlandtag: Opposition will Kontrollrechte in der Verfassung

Die Argumente sind in Stellung gebracht, die Vorbereitungen auf den heutigen Sonderlandtag zur Causa Rechnungshof abgeschlossen. Am Mittwoch haben die Oppositionsparteien den angekündigten Dringlichkeitsantrag betreffend Stärkung der Kontrollrechte eingebracht. Die Forderung lautet, die in Paragraf 6 des Landesrechnungshofgesetzes festgehaltenen Befugnisse des BLRH (Burgenländischer Landesrechnungshof) als Verfassungsbestimmung zu verankern. Dieser Paragraf regelt die Befugnisse des Landesrechnungshofs bei Durchführung seiner Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit.

„Offen für Änderung“

Die beiden Regierungsparteien SPÖ und FPÖ haben jedenfalls bekräftigt, für eine Gesetzesänderung hinsichtlich des Zugangs zum Buchungssystem des Landes für den Burgenländischen Landesrechnungshof offen zu sein. Weiters kündigten die Koalitionsparteien an, das Budget für den BLRH anzuheben – das wäre aber ohnehin geplant gewesen.

Zur aktuellen Diskussion heißt es von der Regierung: „Die Landesregierung hat, was das bisher gepflogene Verfahren angeht, datenschutzrechtliche Bedenken. Ob's gefällt oder nicht, es ist so“, schreiben SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon und ihr FPÖ-Pendant Geza Molnar in einer Aussendung.

Der Sonderlandtag wurde beantragt, nachdem dem BLRH der permanente Zugang zum Buchhaltungssystem des Landes (SAP) abgestellt worden war. Künftig solle der Zugang nur noch bei Prüfungen ermöglicht werden. Man sehe darin „eine Blockade der Kontrollfunktion des Landesrechnungshofes, der an sich die Aufgabe der Kontrolle und Prüfung im Auftrag des Landtags – und damit der Bevölkerung – ausüben soll“, kritisierte die Opposition.