ÖVP ortet Verfassungsbruch, für SPÖ ist diese Kritik „haltlos“
Von Michael Pekovics
Von Osterfrieden ist angesichts der aktuellen Diskussion rund um den Zugriff des burgenländischen Landesrechnungshofes (BLRH) auf das Buchhaltungssystem des Landes (SAP) in Eisenstadt nichts zu bemerken. ÖVP-Chef Thomas Steiner rückte gemeinsam mit Christoph Wolf, seines Zeichens Obmann des Prüfungsausschusses, am Karfreitag aus, um in der Causa eine Woche vor dem von der Opposition beantragten Sonderlandtag am Donnerstag Druck auf die Landesregierung zu machen.
Argumentativ untermauert wurde die Pressekonferenz mit der Rechtsmeinung von Rechnungshof-Direktor Andreas Mihalits. Darin ist zu lesen, dass der Chef des BLRH weder ein von Landtagspräsidentin Verena Dunst ins Spiel gebrachte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kenne, noch die Datenschutzgrundverordnung einen Grund für die Einschränkung des Zugangs darstelle.
ÖVP: "Eigentlich Verfassungsbruch"
Für die ÖVP ist damit klar: „Der Rechnungshof muss diese Kompetenzen haben, weil sonst die Kontrolle nicht gewährleistet ist. Und damit gibt es für uns keine Diskussion mehr, warum der Rechnungshof nicht diesen SAP-Zugang haben darf und es eigentlich ein Verfassungsbruch ist, was der Landeshauptmann hier macht – aus reiner parteipolitischer Willkür“ , sagen Steiner und Wolf. Die ÖVP trete auch dafür ein, dass der Landesrechnungshof personell aufgestockt werde, der Direktor solle künftig die Personalhoheit innehaben.
„Haltlose Kritik“
Für die ins Kreuzfeuer der Kritik gekommenen Hans Peter Doskozil und Verena Dunst sprang am Karfreitag SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon mit einer Aussendung in die Bresche. Sie bezeichnete die Kritik zum Thema SAP-Zugang als „haltlos“, die Volkspartei habe selbst jahrelang die Ausweitung der Prüfkompetenz des BLRH auf Gemeinden verhindert.
Auch von der Volkspartei regierte Länder wie Vorarlberg hätten keinen dauerhaft uneingeschränkten Zugang auf das Buchhaltungssystem SAP. Landtagspräsidentin Verena Dunst appellierte auf KURIER-Anfrage dahingehend, auf eine sachliche Diskussionsebene zurückzukehren und will ein unabhängiges Rechtsgutachten in der Sache abwarten.