Chronik/Burgenland

"Massive Anrainerbeschwerden": Alkoholverbot in Mattersburg

„Es ist unerträglich geworden“, sagt Mattersburgs Stadtchefin Ingrid Salamon (SPÖ). In „gewissen Parks“ und nur wenige Meter von Spielplätzen entfernt, komme es durch alkoholisierte Personen immer wieder zu unschönen Szenen. „Immer wieder wird dort die Notdurft verrichtet, außerdem werden Besucher des Spielplatzes regelmäßig angepöbelt.“

„Es gibt schon länger Beschwerden aus der Bevölkerung, wir mussten deshalb handeln. Bei Bedarf können diese Verbotszonen auch ausgeweitet werden.“ Nach einem Jahr der Diskussion habe man am Dienstagabend bei der Gemeinderatssitzung einstimmig ein Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen in der Stadt beschlossen.

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Grundlage für die Verordnung ist das neue Landessicherheitsgesetz, das seit Jänner in Kraft ist und den Erlass von Verordnungen in Gemeinden „betreffend die Konsumation von alkoholischen Getränken an öffentlichen Orten“ vorsieht. Das Verbot gilt im Europapark, am Brunnenplatz, am Hauptplatz und bei den Spielplätzen im Europapark und neben dem jüdischen Friedhof.

Auch ÖVP-Stadtrat Andreas Feiler sieht die Verordnung für „dringend notwendig“: „Bisher hatten wir rechtlich keine Handhabe. Die Verordnung ist das erste Mittel, um das Problem einzudämmen“, sagt Feiler.

Polizei wird kontrollieren: 500 Euro Strafe bei Vergehen

Formal tritt die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Verordnung mit 5. Oktober in Kraft. Die Polizei wird danach die Einhaltung kontrollieren. Bereits jetzt sei sie auf den betroffenen öffentlichen Plätzen im Einsatz, es habe aber bisher die gesetzliche Handhabe gefehlt, betonte man vonseiten der Stadtgemeinde Mattersburg.

Bisher hat Oberpullendorf als erste Gemeinde des Landes 2006 ein Alkoholverbot  beschlossen, 2016 folgte Eisenstadt. Vor allem jugendliche Nachtschwärmer hätten in Oberpullendorf bei  Anrainern zu Beschwerden u. a. wegen  hoher Lärmbelästigung und  Vandalismus  geführt.

Was das Alkoholverbot gebracht hat? „Gar nichts, es war ein symbolischer Akt“, sagt Bürgermeister Rudolf Geißler (ÖVP). Der Grund war, dass man die Verordnung  aufgrund einer fehlenden Handhabe nicht exekutieren konnte. Eine kurzfristig eingesetzte Privat-Security habe mittels unzureichender Befugnisse - es konnte nur das allgemeine Anhalterecht ausgeübt werden - nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Derzeit sei es in der Stadt etwas ruhiger geworden, meint der Bürgermeister. Ob es wieder ein Alkoholverbot geben wird? „Das müssen wir in Ausschüssen besprechen.“ Von Verboten, sagt der Stadtchef, der auch ausgebildeter Sozialarbeiter ist, halte er aber ohnehin wenig.


In Eisenstadt wurde das Alkoholverbot 2016 nach Beschwerden von  Geschäftsinhabern und Touristen  beschlossen, es betrifft die Fußgängerzone sowie Nebengassen. Aufgrund der durch das Landessicherheitsgesetzt geänderten Rechtsgrundlage, wurde die Verordnung im Gemeinderat neu beschlossen. Inhaltlich hat sich durch das Landessicherheitsgesetz an der Verordnung aber nichts geändert, heißt es aus dem Rathaus. Derzeit liegt die Verordnung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur obligatorischen Verordnungsprüfung auf.

Die Einhaltung des Alkoholverbotes wird in der Landeshauptstadt von Mitarbeitern des Magistrats kontrolliert. Dabei werden sie gegebenenfalls  von der Polizei  unterstützt.  „Durch die Kontrollen konnten wir die Missstände rasch beheben. Die Rückmeldungen, die wir in Folge aus der Bevölkerung und von den Geschäftsleuten bekommen haben, waren sehr positiv“, sagt Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP.)

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