Keine UVP am Neusiedler See: Ministerium gegenüber Ungarn machtlos
Von Michael Pekovics
Ein Lokalaugenschein am ungarischen Ufer des Neusiedler Sees ist derzeit nicht möglich. Schließlich wurde erst Anfang der Woche der Zugang zum Areal seitens der Behörden untersagt, weil nach Sprengkörpern aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht wird. Umweltschützer und Projektgegner bezweifeln das und vermuten einen Vorwand, damit nicht darüber berichtet wird.
Bedenken hat auch Tourismus-Geschäftsführer Stefan Schindler, nur bewerten könne er das ungarische Projekt nicht: „Weil wir keine Informationen haben.“ Sollte es zu negativen Auswirkungen kommen, könnte das ein Problem werden, weil „der Neusiedler See als eine Region wahrgenommen wird“. Laut den ungarischen Behörden soll das Projekt aber keine „negativen, erheblichen oder nachteiligen Umweltauswirkungen auf Österreich“ haben.
Ministerium: Keine grenzüberschreitende UVP möglich
Das wurde so auch dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mitgeteilt, wie Sprecher Michael Strasser bestätigt: „Deshalb wurde das Projekt Österreich gegenüber auch nicht gemeldet. Die Genehmigungsbescheide sind rechtskräftig, eine Teilnahme an einem grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) ist für Österreich nicht möglich.“ Wenig erfreulich für die Umweltschützer, die genau das fordern und die am 25. September zu einer Schifffahrt auf den Neusiedler See einladen, um sich das Uferareal vom Wasser aus anzusehen.
Neue Details: So wurde das Projekt genehmigt
Im Zuge einer KURIER-Anfrage an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) ist jetzt auch bekannt, seit wann das Projekt den Behörden bekannt ist: Im Herbst 2018 hat das österreichische Ministerium erstmals vom Projekt erfahren und sich mit dem ungarischen Umweltministerium in Verbindung gesetzt, um genauere Angaben zu erhalten und um die Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP zu urgieren.
Laut Ungarn wurde durch die zuständige UVP-Behörde, dem Regierungsamt des Bezirkes Györ-Moson-Sopron, 2017 zunächst ein UVP-Voruntersuchungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis war, dass für das Projekt, das in zwei Umsetzungsphasen geteilt ist, eine UVP durchzuführen ist.
Wasserrechtliches Verfahren für Phase 2 ist noch im Gange
Für beide Phasen hat die ungarische UVP-Behörde die UVP-Verfahren durchgeführt und dabei festgestellt, dass "keine negativen, erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen auf Österreich zu erwarten sind". Für die Phase 1 wurde das UVP-Verfahren mit positivem Genehmigungsbescheid im Dezember 2017 abgeschlossen, jenes für Phase 2 wurde im August 2018 beendet.
Die umweltrechtlichen Genehmigungsbescheide sind nach ungarischem Recht rechtskräftig und bildeten die Basis für die nachfolgenden wasser- und baubehördlichen Genehmigungen. In die wasserrechtliche Genehmigung für Phase 1 sind laut österreichischem Ministerium auch Bedingungen aufgenommen worden, die vom Land 2017 in einer Stellungnahme vorgebracht wurden; für Phase 2 ist dieses wasserrechtliche Verfahren aber noch im Gange.
Strasser betont, dass klargestellt wurde, dass „Interessen des Natur- und Umweltschutzes, des Wasserrechts, des Natura 2000-Gebietes und des UNESCO-Weltkulturerbe-Status unbedingt zu berücksichtigen sind“. Dies sei seitens des ungarischen Umweltministeriums auch zugesichert worden.