Chronik/Burgenland

250.000 Euro veruntreut? Feuerwehrleute im Visier der Justiz

Ein Fall von möglicher Untreue innerhalb der Feuerwehr einer nordburgenländischen Gemeinde beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt. Wie eine Sprecherin der StA gegenüber dem KURIER bestätigte, werde derzeit gegen zwei Feuerwehr-Mitglieder ermittelt. Details wurden von der StA mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht genannt.

Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, sollen sich die Malversationen über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren ereignet haben.

Dabei sollen dem Vernehmen nach unter anderem Abrechnungen fingiert worden sein.

"Große Dimension"

Der Schaden, so war am Freitag zu erfahren, soll laut einem Insider eine „große Dimension“ haben. Es soll sich demnach um einen Betrag in der Höhe von rund 250.000 Euro handeln.

Bei den Verdächtigen soll es sich um zwei höherrangige, ehrenamtliche Mitglieder handeln. Eines der beiden ist bereits zu einer anderen Wehr gewechselt, das andere sei schon im Ruhestand.

Der Fall war nach einer Anzeige innerhalb der Feuerwehr ins Rollen gekommen.

Der Kommandant der betroffenen Feuerwehr bestätigte gegenüber dem KURIER das laufende Verfahren. Aufgrund der noch andauernden Ermittlungen könne und dürfe er aber zu dem Fall derzeit nichts sagen.

"Stehen für lückenlose Aufklärung"

Auch Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl weiß von den Vorwürfen. Details könne auch er derzeit nicht nennen. „Wir stehen jedenfalls für eine lückenlose und konsequente Aufklärung“, sagt Kögl.

Wenn sich die Vorwürfe bestätigen und Gelder veruntreut worden sind, „dann gibt es kein Pardon“.

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Ob die beiden Verdächtigen – es gilt die Unschuldsvermutung – auch im möglichen Falle einer Anklage weiterhin bei der Feuerwehr tätig sein könnten, würde von mehreren Faktoren abhängen, erklärt Kögl.

„Bisher war es so, dass bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr der Kommandant entschieden hat, ob das Mitglied im Verband bleiben darf, oder nicht. „Bei Strafen über einem Jahr ist es aber mit der Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vorbei.“

„Höchst seltener Fall“

Das neue Landes-Feuerwehrgesetz, sagt Kögl, bringe jedenfalls Entlastungen für die Kommandanten: Sie dürfen nur noch über Ausgaben in der Höhe bis zu 5.000 Euro alleine entscheiden. Für Beträge, die darüber hinaus gehen, ist ein Mitgliederbeschluss erforderlich.

Laut Kögl kommen Fälle von Untreue bei der Feuerwehr höchst selten vor. „Der letzte Fall, an den ich mich erinnern kann, war in den 1990er-Jahren“. Damals habe ein Feuerwehrmann seine Spielschulden durch den Griff in die Feuerwehrkassa finanzieren wollen. Den entstandenen Schaden habe der Mann letztendlich beglichen.