Chronik/Burgenland

Landeseigener Wohnbau: Wer darf sich bewerben?

Jetzt ist es offiziell. Das Land Burgenland oder genauer gesagt die Landesimmobilien Tochterfirma „So Wohnt Burgenland“ (SOWO) beginnt mit der Umsetzung des landeseigenen Wohnbaus. „Eigentum zum Errichtungspreis“, lautet dabei das Motto. Um 2,5 Millionen Euro entstehen in Pinkafeld sechs Doppelhäuser. Das Grundstück in der E-Werkstraße hat laut Land 40.000 Euro gekostet. Bis Ende 2024 soll das Projekt beendet sein.

Die Mieter werden über das Mietkaufsystem nach 30 Jahren zu Eigentümern. Sie zahlen mit jeder Miete den Kaufpreis, der sich nach den Errichtungskosten richtet, ab und erwerben sukzessive Eigentumsanteil. „Im Gegensatz zu bekannten Modellen wird hier nicht nur die Miete beim Kauf angerechnet, der Kaufpreis steht von Anfang an fest“, sagt Landesrat Heinrich Dorner.

➤ Der KURIER berichtete: Land steigt in Wohnbau ein und will „leistbares Eigentum“

Wer das Mietverhältnis ohne Ausübung der Kaufoption beenden möchte, bekommt die Finanzierungsanteile nach der Vertragsdauer gestaffelt rückerstattet. „Die Bewohner können selbst entscheiden, wie viel an Eigenmitteln sie einbringen wollen, davon ist dann die Miete abhängig“, so Hans Peter Doskozil beim Spatenstich in Pinkafeld.

Hauptwohnsitz und sozialer Bedarf

30 Anfragen für die sechs Doppelhäuser gibt es bereits. Das Land habe sich die Option gesichert, noch weitere sechs Doppelhäuser an dieser Stelle errichten zu können. Gebaut wird in massiver Ziegelbauweise, mit Luftwärmepumpe und Fußbodenheizung, Parkettböden, Badewanne, Garten und Carport. Rund 380.000 Euro gibt das Land als Errichtungskosten für ein Gebäude an.

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Wer an einem Objekt der „SOWO“ interessiert ist, muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben einem Hauptwohnsitz im Burgenland und keinen anderweitigen Objekten zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs muss auch ein Anspruch auf die burgenländische Wohnbauförderung bestehen.

Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) beträgt bei einer Haushaltsgröße von

  • einer Person 44.000 Euro
  • zwei Personen 75.000 Euro
  • drei Personen 76.500 Euro
  • vier Personen 78.000 Euro
  • fünf Personen und mehr 80.000 Euro

Personen, deren Einkommen zum Zeitpunkt des Einbringens des Ansuchens das Mindesteinkommen nicht erreicht bzw. Personen, die keine Einkommensnachweise erbringen können, haben, um dennoch in den Genuss einer Förderung zu gelangen, zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) beizubringen. Bürgschaften können nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und österreichischen Staatsbürgern übernommen werden.

Das erforderliche Mindesteinkommen ist bei Darlehensübernahme erforderlich und beträgt bei einer Haushaltsgröße von

  • einer Person 1.000 Euro
  • zwei Personen 1.380 Euro
  • drei Personen 1.550Euro
  • vier Personen 1.700 Euro

Quelle: Burgenländische Wohnbauförderungsrichtlinien

Ebenfalls noch in diesem Jahr, soll mit dem Bau von „Generationenwohnungen“ in Stuben (Bezirk Oberwart) begonnen werden. Fünf Wohnungen sollen entstehen. Auch in Gols (Bezirk Neusiedl am See) plant das Land bereits. Burgenlandweit soll es bereits 140 Interessenten für dieses Modell geben. 2024 wolle man dann in jedem Bezirk zumindest ein Projekt in der Umsetzung haben, hieß es beim Spatenstich in Pinkafeld.

Doskozil: „Grundstückspreise in den Griff bekommen"

So günstig wie im Südburgenland wird es aber nicht überall sein können. „Die Preise sind gestiegen, es ist für junge Menschen fast unmöglich zu bauen“, erklärt Kurt Maczek, SPÖ-Bürgermeister von Pinkafeld und Vorsitzender des Wohnbauförderungsbeirates. „Unser nächster Schritt wird sein, die Grundstückspreise, speziell im Norden, in den Griff zu bekommen“, erklärte auch Doskozil.

Alle Informationen zum Projekt erhalten Sie unter sowohntburgenland.at.

ÖVP kritisiert Landesregierung

ÖVP-Wohnbausprecher Johannes Mezgolits kritisiert den erneuten Eingriff der SPÖ in den Markt: „Einmal mehr tritt die SPÖ-Alleinregierung als Konkurrent auf und verzerrt den Markt. Diese rote Verstaatlichungs-Politik gefährdet den burgenländischen Wirtschaftsstandort. Es darf nicht sein, dass Wohnungen nach politischer Zugehörigkeit verteilt werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und darf nicht abhängig sein von der Mitgliedschaft in einer politischen Partei. Die Frage, wer diese Objekte mieten kann, muss transparent und fair beantwortet werden. Denn die SPÖ-Alleinregierung hat in der Vergangenheit gezeigt, dort, wo Transparenz fehlt, stehen Verfehlungen auf der Tagesordnung.“