Chronik/Burgenland

Bis zu 14.488 Unterstützer für Volksabstimmung zur Gatterjagd

2023 wären die Jagdgatter im Burgenland eigentlich Geschichte gewesen. Die SPÖ hat dies im Jagdgesetz 2017 festgeschrieben, 2020 gab es eine Novelle des Gesetzes und vom Verbot der Jagdgatter war dann nichts mehr zu lesen. Die dürfen bestehen, nur die Bejagung in den umfriedeten Eigenjagden ist strenger reglementiert. Treibjagden wurden verboten, aber die Zäune bleiben. 

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat deshalb eine Volksabstimmung gegen die Gesetzesnovelle gefordert und brachte auch die nötigen 1.500 Unterstützer ein. Die Jagdgesetznovelle wurde dadurch blockiert.

Bis 4. Februar müssen nun 12.000 Unterstützungserklärungen für die Abstimmung gesammelt werden. Bis Donnerstag sind 14.488  Unterstützungserklärungen bei der Gemeindeabteilung des Landes eingetroffen. "Wir sind noch dabei, alle Stimmen zu überprüfen", heißt es auf KURIER-Anfrage. Die Überprüfung könne noch einige Zeit dauern. 

Bindendes Ergebnis

Es wäre die erste Volksabstimmung in Österreich auf Landesebene, die „von unten“ erzwungen worden ist. Bis 4. Februar können noch weitere Unterstützungserklärungen abgegeben werden. Die Volksabstimmung wird von der Landeswahlbehörde durchgeführt. Das Ergebnis der Abstimmung sei jedenfalls bindend, die Jagdgesetznovelle würde so abgewendet und neu erstellt werden müssen.

"Das ist ein Riesenerfolg. Ich bin überzeugt, dass auch die Volksabstimmung im Sinne des Tierschutzes ausgehen wird und die barbarische und blutige Treibjagd im Jagdgatter damit ein für alle Mal der Vergangenheit angehört", erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller in einer Aussendung.