Bezirkshauptmannschaften: Schwerpunktsetzung mit vielen Facetten
Von Michael Pekovics
So weit das Land im Burgenland auch zuweilen sein mag, die Dichte bei der Infrastruktur ist oft hoch. Etwa bei den Krankenhäusern mit fünf Standorten in sieben Bezirken oder auch bei den Bezirkshauptmannschaften.
Die gehören im Selbstverständnis der Burgenländerinnen und Burgenländer natürlich zu jedem Bezirksvorort dazu.
Auch das Land hat schon vor längerer Zeit Standortgarantien abgegeben und sich zu einer „Dezentralisierung der Landesverwaltung“ bekannt, wie im SPÖ-Regierungsprogramm zu lesen ist: „Zielsetzung ist die Schaffung von Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften“.
Ein derartiger Schritt steht jetzt im extrem verwaltungsaufwendigen Bereich der Verkehrsstrafen kurz vor der Vollendung. Sämtliche Verkehrsstrafen werden nämlich ab Jänner 2023 ausschließlich an der Bezirkshauptmannschaft Güssing abgewickelt. Für die jährlich rund 225.000 Strafverfahren werden der BH Güssing ungefähr 30 Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Eine Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaft bringe viele Vorteile mit sich, meinte Landesamtsdirektor Ronald Reiter. „Etwa die Spezialisierung und Bündelung des Know-hows an einer Dienststelle, die noch mehr Effizienz und eine Vereinheitlichung bei der Abwicklung erwarten lässt“. Es gebe bereits Überlegungen zu weiteren Schwerpunkt-BH.
So werden zum Beispiel an der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg die Kompetenzen der Ombudsstellen und Anwaltschaften gebündelt.