Corona: Warum sich viele Schwangere nach wie vor nicht impfen lassen
Jede dritte schwangere Frau möchte sich nicht impfen lassen, jede siebente ist noch unentschlossen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter 130 werdenden Müttern der auf Schwangerenmedizin spezialisierten Praxis TwoCare in Wien. Dabei hatten sich Experten des österreichischen Nationalen Impfgremiums und der Österreichischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (OEGGG) zuletzt eindeutig für eine Impfung Schwangerer ausgesprochen.
Schlecht oder gar nicht informiert
"Ich habe das Gefühl, dass nicht wenige Frauen irrationale Ängste vor einer solchen Impfung haben oder einfach schlecht beziehungsweise gar nicht informiert sind. Dazu kommen noch viele Falschmeldungen, die ihrerseits zu Verunsicherung führen", sagte Martin Metzenbauer, Arzt in der Praxis TwoCare, das Ergebnis der Umfrage.
Die Gründe, sich nicht impfen zu lassen, waren dabei unterschiedlich: Während ein Teil bereits eine Corona-Infektion überstanden hatte, gaben andere an, "Angst um das Baby" zu haben oder sich vor einer Fehlgeburt wegen der Impfung zu fürchten.
Dabei besteht in der Schwangerschaft ein höheres Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium. Studien und Erfahrungen beim Menschen hätten aber gezeigt, dass die aktuell zugelassenen Impfstoffe nicht das Erbgut veränderten und keine Auswirkungen auf die Fertilität hätten.
Dass nicht bei allen Schwangeren Impfskepsis herrscht, zeigte dann aber der zweite Teil der Umfrage, wonach 52,3 Prozent der Befragten bereits eine Voll- oder Teilimpfung erhalten haben oder sich noch vor der Geburt immunisieren lassen wollen. "Ob man sich in der Schwangerschaft für oder gegen eine Impfung entscheidet, liegt natürlich im Ermessen und der Entscheidung der Frau", sagte Metzenbauer. Aktuell sei die Impfung Schwangerer jedenfalls seit Frühjahr 2021 mit mRNA-Vakzinen im "Off-Label-Use" möglich, dass bedeutet, dass der Impfstoff nach entsprechender Aufklärung, aber ohne Zulassung und unter Eigenverantwortung verabreicht werden darf.