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Diskussion nach Wunschtod von Brittany Maynard

Sterben in Würde – das hieß für die an einem unheilbaren Gehirntumor erkrankte Brittany Maynard, ihren Todeszeitpunkt selbst zu wählen. Wie zuvor öffentlich angekündigt, nahm die 29-Jährige US-Amerikanerin am Wochenende im Kreis ihrer Familie jene tödlichen Medikamente ein, die ihr ein Arzt schon vor Wochen verschrieben hatte. Dies war möglich, weil Maynard in den US-Bundesstaat Oregon gezogen war. Dort ist diese Form von assistierter Selbsttötung aufgrund eines Gesetzes erlaubt – dem sogenannten „Death with Dignity Act“ (Gesetz zum Sterben in Würde)
Der letzte Schritt von Brittany Maynard entfacht die Diskussion weltweit erneut. Was ist menschenwürdiges Sterben? Hat der Mensch überhaupt das Recht, hier einzugreifen? Und: Wo liegt die Grenze zwischen lebensverlängernd und Sterben-verlängernd? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Intensivmediziner Univ.-Prof. Andreas Valentin, der in der Österreichischen Bioethikkommission eine Arbeitsgruppe zum Thema leitet. Die Geschichte von Brittany Maynard werde auf seine Arbeit keine Auswirkungen haben, betont er.
„Es gibt leider immer wieder derart verzweifelte Situationen, in denen ein Mensch trotz aller palliativmedizinischen Möglichkeiten die Selbsttötung wählt. Das Thema darf nicht kleingeredet werden. Dennoch darf der Fokus in öffentlichen Diskussionen nicht an die extremen Ränder dieser Fragestellungen gelegt werden.“ In Österreich sterben pro Jahr etwa 80.000 Menschen, rund 200 davon befinden sich in derartigen Situationen.

Was wichtig ist

Für den Intensivmediziner Valentin geht es vielmehr um grundsätzliche Betreuung am Lebensende, die dem alten, aber noch immer gewichtigen Begriff der „guten Sterbestunde“ gerecht werden soll. „Das ist ein ureigener Wunsch der Menschen quer durch Religionen und Weltanschauungen.“ Durch den medizinischen Fortschritt habe sich hier einiges verschoben. „Aber der Wunsch danach ist existent geblieben.“
Im Zusammenhang mit Sterben und lebensverlängernden Maßnahmen kommt es heute immer wieder zur Vermischung von Begrifflichkeiten (siehe unten). Valentin: „Da gibt es jedoch gravierende Unterschiede.“ Wenn etwa ein Patient mit ALS (Amytrophe Lateralsklerose) nicht mehr selbstständig atmen kann, gilt die künstliche Beatmung als Therapieform, die auch abgelehnt werden kann. Das Abschalten ist dann keine Sterbehilfe. „Der Patient muss entscheiden, ob er die künstliche Beatmung will oder nicht. Denn eine Therapie gegen seinen Willen darf nicht durchgeführt werden. Das gilt für jede Form wie etwa Antibiotika oder Chemotherapie.“ Allerdings müssen ihm auch die Konsequenzen seiner Entscheidung bewusst sein. „Wenn bei jemandem, der nicht mehr selbstständig atmen kann, die künstliche Beatmung eingestellt wird, führt das unweigerlich zum Tod.“

Begriffe werden vermischt

Valentin plädiert dafür, den Begriff Sterbehilfe überhaupt fallen zu lassen. „Es geht doch mehr um ein Zulassen und Begleiten des Sterbens.“ Man müsse sich – auch als Mediziner – immer die Frage stellen, ob bestimmte Maßnahmen lebens- oder eher Sterben-verlängernd seien.
Gerade hier wecke die hochtechnisierte Medizin viele Hoffnungen, die gar nicht erfüllbar sind. Eine Betreuung des Patienten muss trotzdem immer aufrecht erhalten werden. „Sobald ein kurativer Therapieansatz (Heilung als Ziel, Anm.) nicht mehr möglich ist, kommen palliative Therapiemaßnahmen zum Einsatz.“ Im institutionellen Rahmen müssen die entsprechenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Pflege und Betreuung Sterbender zur Verfügung gestellt werden.“

Wo Sie Hilfe finden

Telefonseelsorge (bundesweit), 142, www.telefonseelsorge.at

Rat auf Draht (bundesweit, für Kinder und Jugendliche), 147, www.rataufdraht.orf.at

Vergiftungsinformationszentrale GÖG (bundesweit), 01 / 406 43 43, www.goeg.at/de/VIZ

Sozialpsychiatrischer Notdienst / PSD (Wien), 01 / 313 30, www.psd-wien.at/psd

Krisentelefon (NÖ), 0800 / 20 20 16

Dachverband Hospiz Österreich, www.hospiz.at, 01 / 1 803 98 68

Rotes Kreuz, www.roteskreuz.at/Hospiz, 01 / 58900 121

C. S. Hospiz Am Rennweg, www.cs.or.at, 01 / 717530

Initiative.Oregon sollte für Österreich ein Vorbild sein. Das meint Eytan Reif von der Initiative Letzte Hilfe, die sich für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe bzw. des assistierten Suizids einsetzt. „Wir treten für die Selbstbestimmung des Menschen ein. Ist jemand todkrank, so soll er selbst entscheiden können, wann und wie er aus dem Leben scheidet“, sagt Reif. Er und sein Mitstreiter – „Science Buster“ Heinz Oberhummer – verweisen auf die Praxis in dem US-Bundesstaat, wo das „Death with Dignity“-Gesetz seit 1997 in Kraft ist. Dies ermöglicht es todkranken Menschen wie Brittany Maynard, selbstbestimmt zu sterben.

In diesem Gesetz ist das genaue Procedere geregelt, ob und wie ein Sterbenskranker die todbringenden Medikamente erhält. So muss zum Beispiel eine ärztliche Prognose vorliegen, dass mit seinem Tod innerhalb der nächsten sechs Monate zu rechnen ist. Psychisch kranke Menschen, die nicht geschäftsfähig sind, sind grundsätzlich ausgenommen. Zudem ist eine Beratung verpflichtend. Nur, wenn sich der Patient alleine und mehrere Male bewusst für die Selbsttötung entscheidet, erhält er das tödliche Betäubungsmittel.
Interessantes Detail am Rande: Wer die Tabletten in der Lade hat, entscheidet sich dennoch oft fürs Leben: Von den 1173 Sterbenskranken, die in Oregon seit 1997 ein Rezept für Pentobarbital erhielten, haben sich 752 das Leben genommen. Das zeigt der Bericht, den die Gesundheitsbehörde in Oregon jährlich veröffentlicht. Für Reif ist damit klar, „dass für manche alleine schon das Wissen hilft, dass sie sich für den eigenen Todeszeitpunkt entscheiden können.“ Und noch etwas widerlegen die Zahlen: „Ein solches Gesetz ist kein Dammbruch. Es führt nicht zu massenhaften Suiziden.“

Hoffen auf neues Gesetz

In Österreich ist eine solche Regelung derzeit noch undenkbar. Reif – auch Sprecher der Organisation Religion ist Privatsache – will, dass es hier zu einer Gesetzesänderung kommt. Ganz allergisch reagiert er auf den Vorwurf, Sterbehilfe sei der erste Schritt zur Euthanasie wie unter den Nationalsozialisten: „Uns geht es um Selbstbestimmung. Das ist genau das Gegenteil vom Mord durch die Nazis.“ Reif wünscht sich eine ehrliche und sachliche Debatte zum Thema.
Selbstbestimmt entscheiden zu können, wann sie aus dem Leben scheidet, das war auch der letzte Wunsch von Brittany Maynard. Wie die meisten, die sich für den Suizid entschieden haben, wollte sie bis zum Schluss die Kontrolle über ihr Leben behalten.

Aktive Sterbehilfe
Darunter versteht man die Beihilfe zur Selbsttötung. Der Tod des Betroffenen wird auf Wunsch gezielt herbeigeführt. Ist der Patient aufgrund seines Zustands nicht in der Lage, diese Entscheidung selbst zu treffen, kann dies in bestimmten Ländern auch auf Wunsch der Angehörigen geschehen. Bittet der Patient um die dafür nötigen Mittel und nimmt sie selbst ein, spricht man auch von „assistiertem Suizid“. Der Patient hat hierbei bis zum Schluss die Möglichkeit, sich doch noch dagegen zu entscheiden.

Tötung auf Verlangen
Hierbei handelt es sich um Beihilfe zur Selbsttötung, wenn der Patient selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Der Betroffene ersucht darum, sein Leben zu beenden – das geschieht in der Regel mit einem Medikament, das ihm verabreicht wird.
Bei der aktiven Sterbehilfe und der Tötung auf Verlangen, die etwa in den Niederlanden und in Belgien akzeptiert werden, spricht man auch von „Euthanasie“. In Österreich ist diese Form der Sterbehilfe verboten – egal, ob mit oder ohne Zustimmung des Patienten oder sogar seines ausdrücklichen Wunsches.

Passive Sterbehilfe
Hierbei verzichtet der Patient bewusst auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die ärztliche Zwangsbehandlung ist verboten. Das beinhaltet die künstliche Zwangsernährung, Zwangsmedikation und Beatmung. Auch die Reanimation kann vor Eintritt des Hirntodes verweigert werden. Mittlerweile spricht man hierbei lieber vom „Sterben-zulassen“ als von passiver Sterbehilfe.

Indirekte Sterbehilfe
Hierbei werden Schmerzmittel in hohen Dosen verabreicht, um das Leiden zu lindern. Ziel ist das Erreichen von Schmerzfreiheit und dadurch ein Sterben in Würde. Dafür wird in Kauf genommen, dass der Tod früher eintritt – er wird im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe nicht aktiv provoziert. Studien haben gezeigt, dass die Sterbephase durch die indirekte Sterbehilfe sogar verlängert wird. Man spricht hierbei auch von „palliativer Sedierung“. Mit Einwilligung des Patienten ist diese Methode in Österreich zulässig.

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