Suche nach Lösung für Lehrlinge, Kickl gegen "Asyl à la Carte"
„Der Wille ist da“, betont ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Man suche nach einer rechtlichen Lösung, damit die rund 300 Lehrlinge, die einen negativen Asylbescheid haben, ihre Lehre noch beenden können.
Aber wie? Darüber zerbrechen sich gerade Experten in den beteiligten Ministerien (Soziales, Inneres, Wirtschaft und Integration) die Köpfe. Überlegt werden etwa zwei Modelle: Das erste wäre, das deutsche „3+2“-Modell zu adaptieren. Das Asylverfahren wird auf die Dauer der Lehre plus zwei Jahre im Beruf auf Eis gelegt und erst dann final entschieden. Bricht der Asylwerber die Lehre ab oder verliert den Job, fällt die Entscheidung schon früher.
In Deutschland läuft außerdem gerade die Debatte, ob man jenen, die zu einem bestimmten Stichtag in Ausbildung sind oder einen Arbeitsplatz haben, gleich einen regulären Aufenthaltstitel gewähren könnte (lesen Sie hier). Davon scheint man in Österreich noch weit entfernt.
Das zweite Ansatz wäre, abzuwarten, bis der Zug durch die Instanzen beendet ist und ein rechtskräftiger Negativ-Bescheid vorliegt. Die Abschiebung bzw. freiwillige Außerlandesbringung müsste man nicht sofort vollziehen, man könnte damit bis zum Lehrabschluss warten – dafür könnte ein Vermerk im Bescheid ausreichen. Schon jetzt gibt es im Fremdenrecht eine "Duldung", wenn eine Abschiebung nicht möglich ist (etwa, wenn das Heimatland den Betreffenden nicht zurücknimmt). Im ersten Halbjahr wurden in Österreich 115 so genannte Duldungskarten ausgestellt.
Beide Varianten hätten für die Politik den Vorteil, dass sie befristet sind. Am Ende könnte man das Asyl-Urteil durchzusetzen - ob positiv oder negativ.
Bleibt die Frage: Wie sinnvoll ist es, fertig ausgebildete Menschen außer Landes zu bringen?
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, ein enger Vertrauter von Kanzler Sebastian Kurz, brachte am Dienstag im Ö1-Journal den Aufenthaltstitel „humanitäres Bleiberecht“ aufs Tapet. Dieser Titel kommt infrage, wenn am Ende eines Asylverfahrens kein Schutzbedarf festgestellt wird, sich der Betroffene im Land aber schon ein Leben aufgebaut hat, gut integriert ist und sich selbst erhalten kann. Grundlage ist die Europäische Menschenrechtskonvention: Eine Abschiebung ist nicht zulässig, wenn der Schutz des Privatlebens schwerer wiegt.
Mahrer meint, bei vielen Lehrlingen könnte das der Fall sein: „Wenn man willig ist, kann man schon in der jetzigen Systematik ein Bleiberecht aussprechen.“
Für die Zukunft brauche es aber ein „Gesamtpaket“, betont Mahrer – und das solle „extrem schnell erarbeitet werden“. Asyl und Arbeitsmigration müssten streng getrennt werden. Den Vorstoß der Regierung, die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Lehrlinge auszuweiten, begrüßt er.
FPÖ gegen Kurskorrektur
Der humanitäre Aufenthaltstitel wurde bei 10.385 Anträgen im Vorjahr 1524 Mal gewährt. Der Titel ist dauerhaft – das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist bei der Vergabe also eher zurückhaltend.
FPÖ-Innenminister Herbert Kickl könnte diese Linie per Weisung korrigieren, zeigt da aber auf Nachfrage am Dienstag keine Ambitionen: Das humanitäre Bleiberecht werde ohnehin bei jedem Asylverfahren geprüft. Wenn am Ende ein Negativ-Bescheid herauskommt, sei dieser zu vollziehen. Er sei kein Anhänger von „Asyl à la carte“, wo das Verfahren dann „das beste auf der Welt“ sei, wenn am Ende ein positiver Entscheid herauskomme, merkt er spitz an.
Experten können sich die Vergabe eines humanitären Bleiberechts für den "Sonderfall" Lehrlinge grundsätzlich vorstellen. Man könnte mit einem "öffentlichen bzw. volkswirtschaftlichen Interesse" argumentieren, wenn der Betroffene eine Lehre in einem Mangelberuf macht, sagt etwa Asyl-Anwalt Georg Bürstmayr im Ö1-Mittagsjournal. Ein solcher Fall sei ihm aber nicht bekannt.