Steuerliche Anreize für die Vermietung leerstehender Betriebsgebäude
Von Patrick Dax
Gewerbetreibende - von Tischlern, Installateuren, Elektrikern bis hin zu Landwirten, die ihren Betrieb aufgegeben haben und nicht mehr genutzte Betriebsgebäude privat vermieten wollten, mussten bis vor kurzem hohe Steuerzahlungen dafür in Kauf nehmen.
Denn die Gebäude konnten nur zum Verkehrswert, statt zum oft weit niedrigeren Buchwert, aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Für die Differenz fielen 30 Prozent Immobilienertragsteuer an.
Bei einem Gebäude, das zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe einen Verkehrswert von 500.000 Euro aufwies, das aber mit 200.000 Euro in den Büchern stand, waren das immerhin 90.000 Euro, die für den Wertzuwachs an Immobilienertragssteuer zu bezahlen waren.
Eine im vergangenen Juli in Kraft getretene Änderung im Einkommensteuergesetz ermöglicht es, das Betriebsgebäude zum Buchwert ohne steuerliche Belastung zu entnehmen.
Durch die Novellierung sei ein starkes Signal gegen den Leerstand von Betriebsgebäuden gesetzt worden, sagt der zuständige Sektionschef im Finanzministerium Gunter Mayr. Bezahlt werden muss die 30 prozentige Immobilienertragssteuer erst, wenn das Gebäude verkauft wird.
40.000 Hektar Leerstand
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes stehen 40.000 Hektar oder 400 Millionen Quadratmeter an Immobilien hierzulande leer. Immerhin zwischen 30 und 50 Prozent davon dürften Betriebsgebäude sein, die mit der Novelle ohne zusätzliche Steuerbelastung vermietet werden können. In Österreich werden derzeit immerhin 12 Hektar täglich verbaut. Die Zahl könnte durch die steuerliche Neuregelung reduziert werden.
Durch die Beseitigung des Steuernachteils könne Leerstand mobilisiert und der Bodenverbrauch verringert werden, sagt Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung. Er spricht von einem "Riesenhebel" im Interesse der Ökologie und der Schonung der Lebensgrundlage Boden.
Auch Dachbodenausbau bei Sanierung steuerlich begünstigt
Finanzsektionschef Mayr verweist gegenüber dem KURIER auf eine weitere Änderung, die dazu beitragen könnte, dass bereits verbauter Boden dichter genutzt wird. Sie findet sich der vor Kurzem präsentierten Wohnbaumilliarde der Regierung.
Wer sein Haus ökologisch saniert und dabei den Dachboden ausbaut, soll den Ausbau künftig auf 15 statt auf 67 Jahre abschreiben können. Damit sollen Anreize gesetzt werden, im Zuge von Sanierungen Dachgeschoße auszubauen.
Das soll vor allem im innerstädtischen Bereich zur Nachverdichtung und damit zur besseren Flächennutzung beitragen.