Schriftliche Verträge: Neos wollen "altertümliche Abgabe" kippen
Von Anita Staudacher
Die Neos fordern eine Streichung der noch zu Zeiten Maria Theresias eingeführten Rechtsgeschäftsgebühr. Sie fällt auf Verträge, etwa über Geschäftsraummieten oder Bürgschaften an, die schriftlich abgeschlossen werden. Berechnet wird sie nach der Dauer des Vertrages.
Dabei komme es immer wieder zu kniffligen Rechtsfragen, die vom Bundesfinanzgericht oder vom Verwaltungsgerichtshof gelöst werden müssten, argumentiert Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter. Das verursache hohe Kosten.Der Verwaltungsaufwand stünden in keinem Verhältnis zu den eher mageren Einnahmen für den Staat. Laut einer Anfragebeantwortung durch das Finanzministerium fielen in den vergangenen zwei Jahren 229 Mio. Euro an Rechtsgeschäftsgebühren an.
Gebühr ist "Schikane"
„Dass der Finanzminister weiterhin an dieser veralteten Gebühr festhält und das auch noch mit der Steuerreform begründet, ist lächerlich", sagt Margreiter. Diese Abgabe bringe nichts außer eine Schikane für die Menschen, die ihre Vereinbarungen im Sinne der Rechtssicherheit urkundlich festhalten. Die hohe Gebühr würde dazu führen, dass Menschen, die es sich nicht leisten können, auf eine schriftliche Dokumentation ihrer Verträge verzichten. Das führe zu Rechtsunsicherheit und Streitfällen.
Wie sehr sich die Gebühren je nach Vertragsdauer unterscheiden, zeigen die Neos anhand von zwei Beispielen:
Verträge auf unbestimmte Zeit
Geschäftsraummietvertrag, unbestimmte Dauer, monatlicher Mietzins (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) 2.000 Euro
Jahreswert daher 24.000 Euro
Vergebührung: 24.000 x 3 : 100 = 720 Euro Gebühr
Verträge auf bestimmte Zeit
Geschäftsraummietvertrag, Vertragsdauer 5 Jahre, monatlicher Mietzins (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) 2.000 Euro
Jahreswert daher 24.000 Euro
Vergebührung: 24.000 x 5 : 100 = 1.200 Euro Gebühr