Post muss 9,2 Millionen Euro Strafe zahlen
Von Marlene Liebhart
Das Kartellgericht in Wien hat die Österreichische Post AG zu einer Geldstrafe von 9,2 Millionen Euro verurteilt. Der Grund für den rechtskräftigen Beschluss ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen mit dem Post-Service Info.Mail. Demnach hat die Post bestimmten Kunden nur eingeschränkte Rabatte und Jahresboni gewährt und diese so diskriminiert, so das Gericht.
Info.Mail ist ein Angebot für Firmenkunden, für die die Post persönlich adressiertes Werbematerial versendet. Die Post hat in diesem Bereich einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent, wie das Kartellgericht feststellte.
Mehrere kleinere Unternehmen als Konkurrenz
Daneben bieten auch mehrere kleinere Unternehmen, wie etwa das Versandlogistikunternehmen Portoservice, einen sogenannten Konsolidierungsservice an.
Sie bereiten adressiertes Werbematerial oder etwa Spendenaufrufe für Unternehmen und Non-Profit-Organisationen vor, sortieren und kuvertieren diese und machen sie bereit zum Versenden. Für die Zustellung sind sie auf die Post angewiesen und damit ebenfalls ihre Kunden.
Weil die Post den Markteintritt dieser Konsolidierer nicht schätzte, benachteiligte sie diese im Zeitraum von 2017 bis Jänner 2022 durch eingeschränkte Rabattstaffeln im Vergleich zu anderen Großkunden.
Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart
Mit diesen vereinbarte sie außerdem eine Geheimhaltungsverpflichtung über die Höhe der Rabattsätze, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Dienstag mitteilte.
Die BWB hatte den Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße bereits im Jänner gestellt.
Wie die BWB betont, kooperierte die Post mit der Behörde vollumfänglich und übermittelte ein entsprechendes Anerkenntnis.
"Somit trug das Unternehmen zur schnelleren Verfahrensbeendigung bei, weshalb die BWB die Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von 9,2 Millionen Euro beantragte", hält die Bundeswettbewerbsbehörde fest.
Anträge auf einstweilige Verfügung
Dem Beschluss des Kartellgerichts ging ein Antrag von mehreren Unternehmern auf Abstellung der missbräuchlichen Verhaltensweisen voraus. Anträge auf einstweilige Verfügung wurden ebenfalls gestellt.
Das Kartellgericht wies die Anträge auf einstweilige Verfügung ab, gab allerdings den Abstellungsbegehren statt. Die Post bekämpfte die Entscheidung des Kartellgerichts durch Rekurs beim Obersten Gerichtshof. Dieser gab dem Rekurs nicht Folge.
Die Post ist ein teilstaatliches Unternehmen, das zu fast 53 Prozent im Eigentum der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) steht. 2023 erwirtschaftete sie einen operativen Gewinn von rund 190 Millionen Euro.