Pleite für Deutsche Bahn: Lokführer vor Streik, auch Österreich betroffen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn teilte mit, in Berufung zu gehen und in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen zu lassen.
"Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. Ein Anwalt der GDL zeigte sich hingegen zufrieden über die Entscheidung des Gerichts.
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Die GDL hatte Sonntagabend zu einem mehrtägigen Streik ab Mittwoch aufgerufen. Die Beschäftigten sollen von 02.00 Uhr an bis Freitag um 18.00 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Im Güterverkehr bei DB Cargo soll der Streik bereits Dienstag um 18.00 Uhr beginnen.
Im Streikfall dürften auch Verbindungen zwischen Deutschland und Österreich betroffen sein, die ÖBB raten Reisenden, nicht notwendige Bahnfahrten zu verschieben. Die Züge der Westbahn fahren planmäßig.
Genaue Informationen zum Streik und den betroffenen Verbindungen von und nach Österreich werden laufend online aktualisieret, wie die ÖBB am Montag mitteilten. "Fahrgäste werden gebeten, nicht notwendige Bahnfahrten von und nach Deutschland zu verschieben", hieß es weiter. Die Zugbindung von ÖBB-Sparschiene- und Standard-Tickets von und nach Deutschland werde aufgehoben, Nachtzug-Tickets können auch tagsüber genutzt werden. Tickets, die bis 8. Jänner gekauft wurden, sind länger, nämlich bis 19. Jänner, gültig.
Längere Arbeitskämpfe
Die Westbahn fährt unterdessen planmäßig von und nach Rosenheim und München, wie das Unternehmen am Montag bekanntgab. Außerdem werde mit den ÖBB an einer Lösung gearbeitet, um betroffene Fahrgäste zwischen Salzburg und München in Westbahn-Zügen mitzunehmen, hieß es in einer Aussendung.
Die Deutsche Bahn wollte den ab Mittwoch geplanten mehrtägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL verhindern und hatte dazu einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht. Es ist nun eine Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt möglich.
Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der im deutschen Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach in der Regel einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
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Mit dem Streik will die deutsche Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt die Deutsche Bahn ab.
Die Deutsche Bahn kündigte am Sonntagabend an, dass sie für den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr einen Notfahrplan aufstellen wird, der aber nur ein "sehr begrenztes Zugangebot" enthalten werde. "Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt", hieß es in einer Online-Information.
Im Rahmen des Notfahrplans will die DB laut einer Mitteilung im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen einsetzen, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. "Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", teilte der Konzern mit.
"Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. "Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren."
Interessenskonflikt
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten.
Die Deutsche Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenskonflikt: Die GDL tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn auch vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht. Selbiges tat dort auch das Eisenbahnunternehmen Transdev. Und die GDL darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat die versuchte einstweilige Verfügung von Transdev gegen den Streik am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. Die bloße Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung seitens des Unternehmens genüge nicht, um einen Streik zu untersagen, erklärte die Vorsitzende Richterin zur Begründung.
Auch in der gleichen Sache der Deutschen Bahn sollte eine Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichtes noch am Montag erfolgen. Das Gericht verhandelte die beiden Anträge separat.
GDL-Gewerkschafter Weselsky kritisierte die Klage am Sonntag als "Nebelkerze" und wies den Vorwurf zurück. Er zeige "die Verzweiflung eines sozialfremden Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL zu eliminieren".