Kulinarischer Kollaps: Bekanntes Brau-Gasthaus schlittert in die Pleite
„Unser Braugasthaus, von den Einheimischen liebevoll „Fürsti“ genannt, ist ein waschechtes Wirtshaus, ein Ort der Begegnung und Tradition. Die offene und herzliche Willkommenskultur macht uns ebenso aus wie die typisch steirische Küche und die reiche Bierauswahl. Herzhafte Speisen aus frischen, regionalen Zutaten kombiniert mit einem traditionellen (Hopfen-)Safterl bei gemütlicher Atmosphäre – dieses Gesamtpaket macht unser Fürstenbräu unschlagbar“, heißt es auf der Homepage. „Unser á la carte Angebot, ein herrlicher Fürstenschmaus! Regional. Nachhaltig. Traditionell. Genießen Sie ein Gericht unserer echt steirischen Wirtshausküch‘ – von österreichischen Klassikern bis hin zu vegetarischen und veganen Köstlichkeiten.“
Mittlerweile sucht das Fürstenbräu in Fürstenfeld einen neuen Pächter. Denn der ehemalige Pächter, die Sandro Gastronomie GmbH, hat laut AKV einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens beim Landesgericht für ZRS Graz eingebracht.
Unternehmensgegenstand war das Gastgewerbe, sprich der Betrieb eines Restaurants samt Brauerei. Seit 5. Mai 2024 wurde das Lokal „Fürstenbräu“ am Standort Hauptstraße 31, 8280 Fürstenfeld, betrieben. „Das Unternehmen ist bereits seit 30. September 2024 geschlossen. Ebenso wurde das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufgelöst“, so der AKV. 13 Dienstnehmer sind von der Pleite betroffen.
Der Hintergrund
Hinsichtlich der Insolvenzursachen wird ausgeführt, dass das Betriebsobjekt „Fürstenbräu“ ab 1. Mai 2024 in Bestand genommen wurde. Das Lokal „Fürstenbräu“ wurde zuvor von der Fürstenbräu Gastronomie Fasching und Oosterveld OG geführt, über die am 28. Oktober 2024 beim Landesgericht für ZRS Graz ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
„Von der Fürstenbräu Gastronomie Fasching und Oosterveld OG seien Aktiva erworben worden. Es sei beabsichtigt gewesen, das Inventar des Lokals bzw. die im Eigentum der Fürstenbräu Gastronomie Fasching und Oosterveld OG stehenden Fahrnisse zu übernehmen und die notwendigen finanziellen Mittel über Banken zu finanzieren. Es wurden entsprechende Förderanträge gestellt“, heißt es weiters. „Bis 30. September 2024 sei jedoch keine Förderungszusage erfolgt, sodass es nicht möglich gewesen sei, für die übernommenen Inventargegenstände den Kaufpreis zu bezahlen.“
Außerdem seien „die Erlöse aus der Geschäftstätigkeit sowie der Geschäftsverlauf weit unter den Erwartungen zurückgeblieben. Es sei ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Lokals nicht möglich gewesen, positive Erträgnisse zu erzielen“, heißt es laut AKV im Antrag.
Schulden und Vermögen
Die Verbindlichkeiten werden mit 262.000 Euro beziffert, die Aktiva werden mit 0,00 Euro beziffert.