Nach Brexit will Easyjet EU-Fluglizenz rechtlich absichern
Der britische Billigflieger EasyJet hat ersten britischen Aktionären das Stimmrecht aufgrund des nun wirksamen EU-Austritts Großbritanniens entzogen. Die Airline informierte am Montag Anteilseigner von außerhalb der Europäischen Union über den Verlust ihrer Stimmrechte. Wer zuletzt Aktien gekauft hätte, wäre davon als erstes betroffen.
Nicht nur Easyjet, auch Ryanair, der britisch-spanische Luftfahrtkonzern IAG und die ungarische, aber in London börsennotierte Billigairline Wizz müssen verhindern, dass sie nach dem Brexit das Recht zu Flügen innerhalb der EU verlieren. Denn nach EU-Recht dürfen das nur Airlines, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum und unter Kontrolle von EU-Ansässigen sind.
Easyjet gehört derzeit nur zu 47,35 Prozent Aktionären aus der EU. Um die 50-Prozent-Schwelle zu überschreiten, könnte die Airline in einem nächsten Schritt Aktionäre zwingen, ihre Papiere an Investoren aus der EU zu verkaufen, erklärte das Unternehmen weiter.
Auch Ryanair greift zu Stimmrechtsentzug und Kaufverbot für Aktionäre und Investoren außerhalb der EU, obwohl die irische Gesellschaft nach früheren Angaben zu deutlich mehr als 50 Prozent Eignerschaft aus der EU hat. IAG hat die Flugrechte für ihre spanischen Töchter Iberia und Vueling sowie für Aer Lingus aus Irland, die traditionell schon mehrheitlich Anteilseignern aus den EU-Ländern gehören, über Vereinbarungen mit Spanien und Irland abgesichert. Zuletzt besetzte sie den Verwaltungsrat um, damit die Mehrheit der Mitglieder aus der EU stammt.
Ob das für die notwendige Rechtssicherheit sorgt oder die branchenspezifischen EU-Vorschriften zu Airlines geändert werden, ist offen. Denn trotz der Pläne, durch das Beschneiden von Aktionärsrechten die EU-Lizenz zu schützen, hatten sich die betroffenen EU-Länder Spanien, Irland und Ungarn in den Brexit-Verhandlungen im Dezember Insidern zufolge für eine Lockerung der Regel eingesetzt.
Dahinter steckt die Sorge, Airlines aus der EU könnten den britisch dominierten die Flugrechte vor Gericht streitig machen. Nach dem Vorschlag der drei Länder sollten britische Luftfahrtaktionäre formell weiter als EU-Europäer gelten. Die Eigentumsvorschrift war eingeführt worden, um einen Ausverkauf europäischer Airlines an Rivalen vom Golf und aus Asien einen Riegel vorzuschieben. Die EU-Kommission, Deutschland und Frankreich hätten aus Sorge um die Autonomie Europas im Luftverkehr die Aufweichung abgeblockt, sagten mit dem Vorgang Vertraute der Nachrichtenagentur Reuters. Die EU-Kommission und die Regierungen äußerten sich dazu nicht.
Nach Einschätzung von Analysten wird sich die Rechtsfrage aber nicht auf den Flugverkehr in der Praxis auswirken. So rät Daniel Röska, Analyst von Bernstein Research, britischen Airline-Aktionären, an ihrem Investment festzuhalten. Da beide Seiten kein Interesse an einer Störung der von der Coronapandemie ohnehin hart getroffenen Luftfahrt hätten, sei mit einer Lockerung der Regeln zu rechnen. Die EU erklärte sich in einem Papier dazu bereit, die Vorschriften zu überprüfen.