Mieter können Miete für Lockdown-Zeit zurückverlangen
Weitreichende Folgen für Vermieter könnte die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) haben, wonach Unternehmen keine Mieten für Geschäftslokale bezahlen müssen, die sie in Lockdown-Zeiten mit Betretungsverboten nicht nützen konnten. So muss die staatliche Finanzierungsagentur Cofag einen Teil der von ihr ausbezahlten Hilfsgelder zurückverlangen, berichten mehrere Tageszeitungen am Freitag. Im Finanzministerium arbeitet man noch an einer Lösung für die neue Situation.
Das Problem: Unternehmen haben von der Cofag bereits Fixkostenzuschüsse erhalten, unter anderem, damit sie ihre Mieten bezahlen können. Nun ist aber rechtlich geklärt, dass sie für Lockdown-Zeiten keine Mieten bezahlen müssen. Allerdings müssen sie auch die erhaltenen Fixkostenzuschüsse nicht an die Vermieter weitergeben, weil nach Ansicht der Höchstrichter das Geld nicht für die Vermieter gedacht war, sondern allgemein die Liquidität sichern sollte.
Miete retour
Nun könnten die Vermieter sogar auf dem Schaden sitzenbleiben, meint der Zivilrechtsprofessor Andreas Vonkilch, denn die Mieter könnten ihre Mieten für Lockdown-Zeiten nun zurückverlangen. Eine juristische Diskussion gebe es nun darüber, wie die Situation zu bewerten sei, wenn das Geschäftslokal zumindest teilweise genützt wurde, etwa durch Click&Collect oder Take-away, sagte Vonkilch der Tiroler Tageszeitung (Freitagausgabe). Ob es am Ende staatliche Entschädigungen für Vermieter geben könnte, ist derzeit noch unklar - man arbeite aktuell noch an einer Lösung, heißt es dazu aus dem Finanzministerium.