Wirtschaft

2.000 Euro Mindestlohn und freie Sonntage: Neuer KV für Gastro und Hotels

Die Hotellerie und Gastronomie bekommen ab 1. Mai einen neuen Rahmen-Kollektivvertrag für zwei Jahre. Die WKÖ-Fachverbände und Gewerkschaft vida Tourismus präsentierten diesen am Dienstag bei einer Pressekonferenz.

Durch bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen soll der starke Arbeitskräftemangel in der Branche bekämpft werden. Berend Tusch, Fachbereichsvorsitzender der Gewerkschaft vida, sagt dazu: „Es ist unser gemeinsames Ziel, neben anderen Branchen attraktiver zu werden, damit wir nicht Menschen aus anderen Ländern holen müssen, um in der Gastronomie und Hotellerie zu arbeiten.“

8 Prozent mehr Lohn

Für Arbeitnehmer attraktiver wolle man etwa durch höhere Löhne werden. 2024 beträgt die Lohnerhöhung in der Branche durchschnittlich 8 Prozent. Diese wird in zwei Schritten passieren: Um 6 Prozent wird mit 1. Mai erhöht, um weitere zwei mit November. 2025 wird der Lohn um die heurige Jahresinflation plus ein Prozent erhöht.

Auch ein Mindestlohn von 2.000 Euro brutto wird es ab Mai 2025 geben. Lehrlinge werden bereits ab Mai 2024 mindestens 1.000 Euro im ersten Lehrjahr verdienen. Sie erhalten außerdem einen Lehrabschlussbonus von 250 bzw. 200 Euro, wenn sie die Lehrabschlussprüfung beim erstmaligen Antritt mit ausgezeichnetem bzw. gutem Erfolg absolvieren.

Mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten

Auch die Arbeitszeiten sollen in der Branche künftig flexibler gestaltet werden können: So kann der Durchrechnungszeitraum für Teilzeitbeschäftigte künftig bis zu 26 Wochen und bei befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu neun Monate betragen. Befristete Verträge können außerdem einmalig bis zu vier Wochen verlängert werden, da das Saisonende oft nicht genau planbar ist.

Der Betrachtungszeitraum für die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche wird von 17 auf 26 Wochen ausgedehnt. Das soll vor allem Saisonbetrieben mit längeren Saisonen wie etwa am Arlberg oder in Ischgl zugutekommen.

Einheitliches Weihnachtsgeld

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern gleich hoch, außerdem haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf zwölf freie Sonntage pro Jahr. Auch der Nachtarbeitszuschlag wird vereinheitlicht. Diesen gab es bisher nur für die Hotellerie und Nachtgastronomie. Künftig wird er auch an Mitarbeiter in anderen Betrieben ausgezahlt, die etwa bei Hochzeiten oder Weihnachtsfeiern bis nach Mitternacht arbeiten.

Der neue Rahmen-Kollektivvertrag gilt für insgesamt rund 240.000 Beschäftigte und etwa 6.460 Lehrlinge in den sieben gastgewerblichen Lehrberufen. 76.000 Hotel- und Gastronomiebetriebe sind vom neuen Rahmen-Kollektivvertrag betroffen. „Ein Kollektivvertrag gilt für alle Betriebe einer Branche. Das bedeutet, dass jeder Betrieb hier im Land mit den vereinbarten Lohnerhöhungen leben und umgehen können muss“, so Mario Pulker, Fachverbandsobmann Gastronomie in der WKÖ.

Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen

Mehr als 50 Prozent der Hotel- und Gastrobetriebe hierzulande sind Saisonbetriebe. Angestellte dieser Betriebe beziehen nach Ende der Saison häufig Arbeitslosengeld, bevor sie mit Beginn der nächsten Saison wieder angestellt werden. Diese Problematik ist Pulker bekannt. „Wir haben versucht, hier in Form von Arbeitsgemeinschaften eine Lösung zu finden, aber das ist uns leider nicht geglückt“, so Pulker. Nicht zuletzt auch weil es einige Mitarbeiter in der Branche gebe, die „stempeln gehen wollen, weil sie die Freizeit zwischen den Saisonen genießen“. 

Tusch sieht die Politik in der Handlungspflicht. Diese solle etwa durch Überbrückungshilfen eine flächendeckende Lösung schaffen.