Workation: Wie Arbeit auch Urlaub sein kann
Ob Arbeit und Urlaub zusammenpassen, ist fraglich. Workation heißt die Idee und das Software-Unternehmen MIC (Managing International Customs and Trade Compliance) ermöglicht es, als einer der ersten Arbeitgeber in Österreich. Konkret sieht das Ganze so aus:
Der Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit an einer beliebigen Destination, über einen längeren Zeitraum, zu arbeiten. Wie man sich die Urlaubs- und Arbeitszeiten aufteilt, obliegt - in Abstimmung mit dem Team - dem jeweiligen Mitarbeiter.
Das heißt Mitarbeiter können beispielsweise von Montag bis Dienstag "normal" arbeiten und den Rest der Woche Urlaub nehmen. Eine weitere Idee wäre es, an Vormittagen zu arbeiten und sich an Nachmittagen freizunehmen. MIC bietet Workation bis zu einem Monat im Jahr an. Es sei eine Erweiterung der Flexibilität neben Teilzeit, Elternkarenz, Gleitzeit, Bildungskarenz und Homeoffice.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Mitarbeiter zwar sehr gerne in Österreich arbeiten, aber dennoch ihre Familien in den Herkunftsländern länger besuchen wollen, als es der gesetzliche Urlaubsanspruch von fünf Wochen im Jahr zulässt
Das Feedback der Mitarbeiter sei soweit sehr positiv: „Die ersten Mitarbeiter haben bereits Workation in Anspruch genommen, für die Sommermonate rechnen wir mit Anfragen von bis zu 15 Prozent der Kollegen", sagt Alfred Hiebl, CEO von MIC.
Spielregeln wie im Homeoffice
„Jene Mitarbeiter, deren Einarbeitung abgeschlossen ist und deren Arbeitsaufgaben dafür geeignet sind, von einem anderen Ort als im Büro erledigt zu werden, können diesen Benefit nutzen“, sagt Hiebl. Dabei liege die Entscheidung, wer nun in die Workation darf, bei der Führungskraft.
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem: Eine funktionierende, stabile Internetverbindung, die Einhaltung der Security Policy und der Kernzeiten in der Zeitzone des eigenen Unternehmens. Die Basis dieses Arbeitsmodells sei für Hiebl "die Vertrauenskultur und Mitarbeiter, die sich dem Unternehmen und ihrer Arbeit verbunden fühlen sowie selbstverantwortlich agieren.“
Die rechtlichen Aspekte
„Was uns im Vorfeld vor größere Herausforderungen gestellt hat, waren Aspekte aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, die wir natürlich im Vorfeld genau beachten müssen“, sagt der MIC-CEO. Entscheidend sei, ob Workation im Inland, im EU-Ausland oder in Drittstaaten erfolgt, um etwa zu überprüfen, ob es mit den jeweiligen Staaten auch ein Sozialversicherungsabkommen gibt und die berufliche Tätigkeit extra angemeldet werden muss.
Thema sind auch steuerliche Verpflichtungen, die hinzukommen könnten. Sonst sind zusätzlich die Arbeitsbewilligungen und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen (Mindestentgelt und Arbeitszeitregelungen) der gewählten Destination zu beachten.