Sideletter: Wo Nebenvereinbarungen gebräuchlich sind und warum
Von Ornella Wächter
Seit Tagen sorgen die Personalabsprachen der Türkis-Blauen und der aktuell Türkis-Grünen Regierung für Diskussionen. Die Postenbesetzungen in wichtige Ämter – von Verfassungsgerichtshof bis zur Österreichischen Nationalbank – wurden in einem bislang geheimen Dokument festgehalten, der Öffentlichkeit auch als „Sideletter“ bekannt. Doch warum gibt es diese ominösen Sideletter überhaupt?
Der Begriff stammt aus der angloamerikanischen Rechtspraxis, oft auch „Letter of Intent“ genannt und meint eine vertragliche „Nebenabrede“. Diese tauchen nicht nur in Koalitionsverträgen auf, sondern sind auch Usus in der unternehmerischen Praxis. Etwa bei Unternehmenskäufen, bei Nachfolgeregelungen, Kauf und Verkauf von Immobilien, oder in der Arbeitswelt.
So können zusätzliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zum Beispiel die Reduktion von Arbeitszeiten betreffen, oder die Bedingung für die Auszahlung von Prämien, in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt werden. Sideletter sind durchaus weit verbreitet. Ein Vorteil ist, weil es bei der Ausgestaltung keine inhaltlichen Vorgaben gibt, zum anderen können über Klauseln gewisse Passagen der Geheimhaltung unterworfen werden.