Wohnungseigentum: Schneller Beschlüsse fassen
Von Ulla Grünbacher
Ein Haus, viele Wohnungseigentümer: „Eine Schicksalsgemeinschaft“, wie Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Wohnungswirtschaft (ÖVI), das gemeinsame Eigentum nennt. Denn wer eine Wohnung kauft, dem gehört ein Anteil am Haus und ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung. Das heißt: Alle sitzen in einem Boot, Reparaturen werden gemeinschaftlich gestemmt und Entscheidungen gemeinsam getroffen.
Neue Regeln für Wohnungseigentümer
Die Regeln, wie Wohnungseigentümer, die in einem Mehrfamilienhaus unter einem Dach leben, miteinander umgehen, werden gerade adaptiert. In Kraft treten sollen diese in Form der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Anfang Jänner 2022. Nun nimmt der Verband der Österreichischen Immobilienwirtschaft (ÖVI) zu den enthaltenen Änderungen Stellung.
ÖVI nimmt zu WEG-Novelle Stellung
Generell sei die Novelle ein wichtiger Baustein, so die Experten, die Richtung stimme. Doch es spießt sich an den Details, wie Verwaltersprecher Udo Weinberger erläutert. Es geht um die neuen Regeln zur Beschlussfassung, die Mehrheitsbildung soll dabei erleichtert werden. Nach wie vor ist es so, dass ein Beschluss zustande kommt, wenn mehr als 50 Prozent (nach Anteilen) diesem zustimmen. Doch dieses soll durch ein Alternativmodell ergänzt werden, das auch einer qualifizierten Mehrheit von Wohnungseigentümern zum Beispiel die Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen ermöglichen soll.
Regeln für die Beschlussfassung
„Man macht jetzt eine Türe auf und sagt, es sind auch zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichend“, erläutert Udo Weinberger. Wohnungseigentümer, die sich nicht an Abstimmungen beteiligen (weil sie nicht im Haus wohnen, die Wohnung vermieten, es sie nicht interessiert), können diese nicht mehr in dem Ausmaß ausbremsen wie bisher. Dafür gibt es jedoch eine Einschränkung: Diese Mehrheit ist nur dann ausreichend, wenn sie zumindest einem Drittel aller Miteigentumsanteile entspricht (34 Prozent). Anders gesagt: Eine qualifizierte Minderheit kann Beschlüsse erwirken.
Ein Beispiel
51 Prozent der Stimmen wurden abgegeben, 36 sind dafür, zehn dagegen und fünf enthalten sich oder ihre Stimme ist ungültig. In diesem Beispiel ist die Mehrheit von zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen (36 von 51) erreicht. Nun muss noch geprüft werden, ob diese Mehrheit zumindest einem Drittel der Miteigentumsanteile entspricht. Das ist in dem Beispiel der Fall, denn 36 Prozent sind mehr als ein Drittel von 100.
Was bedeutet das für Wohnungseigentümer?
„Es wird wichtiger, die eigenen Interessen wahrzunehmen“, ist Weinberger überzeugt. „Eigentum verpflichtet“, ergänzt Holzapfel. Wohnungseigentümer, die das nicht wollen, „werden in ihren Rechten eingeschränkt.“ Auch für die Hausverwalter hat die neue Regelung Folgen. „Man ist derzeit häufig bei Versammlungen nicht beschlussfähig. Wenn ich aber künftig eine Sanierung auf 34 Prozent Zustimmung abstellen muss, dann ist das Harakiri. Man braucht eine breite Mehrheit für solche Maßnahmen“, betont Weinberger. So könnte es passieren, dass nach dem Beschluss durch die Drittelmehrheit eine andere Drittelmehrheit jedoch etwas Gegenteiliges beschließt. Weinberger: „Es wird komplizierter.