Grundbuch: So liest man die wichtigsten Informationen heraus
Von Vanessa Haidvogl
Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Grundstück: Wer in Österreich eine Liegenschaft erwirbt, muss sich ins Grundbuch eintragen lassen. Erst dann gilt man als rechtmäßiger Besitzer. Doch schon vor dem Kauf empfiehlt es sich, einen Blick in das Grundbuch der Wunschimmobilie zu werfen, hier findet man wichtige Informationen.
Rechte und Belastungen
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis über alle Immobilien und ihre Eigentümer. Heutzutage wird dieses von den Bezirksgerichten elektronisch geführt und es handelt sich nicht mehr um ein Buch im eigentlichen Sinne. Neben den Eigentumsrechten sind weitere mit dem Grundstück verbundene Rechte und Belastungen eingetragen. Dazu gehören zum Beispiel Baurechte: Wer darf auf diesem Grundstück ein Bauwerk einrichten? Weiters finden sich Informationen zum Wohnungseigentum: Wer sind die Eigentümer bereits errichteter Immobilien? Möglicherweise gibt es ein Vorkaufsrecht oder ein Veräußerungsverbot.
Achtung Pfandrecht
Besonders wichtig ist der Eintrag zu Pfandrechten. Denn es könnte sein, dass dieses Grundstück oder die Immobilie mit einer Hypothek eines Finanzinstituts belastet ist. Auch über eventuelle Dienstbarkeiten, sogenannte Servitute, sollte der potenzielle Käufer Bescheid wissen. Dabei handelt es sich um Nutzungsrechte auf dem Grundstück für Nicht-Eigentümer, zum Beispiel das Recht, einen Weg zu benutzen.
Jeder darf einsehen
Eine Grundbucheinsicht ist für jeden möglich. Die Grundbuchabfrage kann online erfolgen. Die Daten stehen über vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Stellen zur Verfügung. Für diese Abfrage fallen Gebühren an: So kostet ein aktueller Grundbuchauszug, sprich eine Vollabfrage einer Einlagezahl, 3,76 Euro. Ein Grundbuchauszug kann auch beim Notar oder beim Bezirksgericht abgefragt werden.
Fällige Gebühren
Noch einmal zurück zum Immobilienerwerb: Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch, die sogenannte Verbücherung, ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Falls gleichzeitig eine Hypothek aufgenommen werden muss, dann ist zusätzlich auch für das Eintragen des Pfandrechts zu bezahlen. Ist der Kredit abbezahlt, kann eine Löschung des Pfandrechts im Grundbuch beantragt werden. Auch dafür fallen Gebühren an.
So liest man ein Grundbuch richtig
Ein Auszug aus dem Grundbuch ist auf Anhieb nicht leicht zu verstehen. IMMO zeigt anhand eines Beispiels, wie Sie die wichtigsten Informationen in den vier Abschnitten herauslesen können:
Der Aufschrift des Muster-Auszuges lassen sich folgende Informationen entnehmen: Dieser Grundbuchauszug betrifft eine Liegenschaft in der Katastralgemeinde Margareten (KG Nummer 01008). Die Katastralgemeinde liegt im Gerichtsbezirk Innere Stadt Wien (Grundbuchgericht). Die Liegenschaft hat die Einlagezahl 2229. Auf der Liegenschaft wurde Wohnungseigentum begründet.
Dem A-Blatt sind folgende Informationen zu entnehmen: Die Liegenschaft besteht aus einem Grundstück mit der Grundstücksnummer 200/1. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 500 . Von der Gesamtfläche entfallen 424 auf die Benützungsart Baufläche (Gebäude) und 76 auf die Benützungsart Baufläche (befestigt). Die Liegenschaft hat die Adresse „Rechte Wienzeile 288“.
Das B-Blatt informiert über die Anteilsverteilung: Der unter B-LNr 29 und B-LNr 30 ausgewiesene Anteil an der Liegenschaft umfasst jeweils 139/4144 Anteile. Die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft werden immer in Form einer Bruchzahl ausgewiesen. Unter den LNr sind also jeweils ca. 3,35 Prozent aller Eigentumsanteile an der Liegenschaft zusammengefasst. Unter dem Anteil wird der Name des Eigentümers ausgewiesen.
Im C-Blatt ist unter einer laufenden Nummer oft auch eine Belastung für eine bestimmte Wohnung eingetragen. Also etwa ein Pfandrecht aufgrund eines Kredits oder Darlehens.