EuGH schiebt Airbnb einen Riegel vor
Von Julia Beirer
Kurzzeitvermietungen geht es an den Kragen. Während sich Bewohner, Hotelbetreiber und auch Vertreter der Immobilienbranche in Europas Großstädten seit Jahren über die Folgen der privaten Kurzzeitvermietung von Wohnungen, etwa über Plattformen wie Airbnb, den Kopf zerbrechen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar Stellung bezogen. Konkret unterstützen die obersten EU-Richter Frankreichs Entscheidung, im Großraum Paris und in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern eine Genehmigungspflicht für diese Kurzzeitvermietungen einzuführen.
Wohnungsmangel bekämpfen
Damit soll dem Wohnungsmangel entgegengewirkt werden, begründete der EuGH seine Entscheidung. Bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels handle es sich um ein allgemeines Interesse und das rechtfertige eine derartige Regelung. Zustande kam das Urteil, weil zwei Eigentümer ihre Einzimmerwohnungen in Paris regelmäßig ohne Genehmigung der örtlichen Behörden an Urlauber vermietet haben. Sowohl das Pariser Zivilgericht in erster Instanz als auch das Berufsgericht in zweiter Instanz haben die Vermieter zu einer Geldstrafe verurteilt und die Rückumwandlung in Wohnungen angeordnet.
Bedeutung für alle EU-Staaten
Mit der Bekräftigung der obersten EuGH-Richter gewinnt der französische Rechtsentscheid auch Bedeutung für die übrigen Nationalstaaten der Europäischen Union. Deutschland hat bereits in Hamburg und Berlin regulierende Maßnahmen eingeführt, da hier ein Wohnungsmangel droht. Auch die Stadt Wien könnte, sofern sich Spannungen am Wohnungsmarkt abzeichnen, eine entsprechende Regelung und Verbote aussprechen. Die Airbnb-Verantwortlichen zeigen sich unterdessen positiv gestimmt und wollen das Urteil laut der französischen Presseagentur AFP nutzen, um mit den lokalen Behörden verstärkt zusammenzuarbeiten.