Wirtschaft/Immo

Gilt die Benützungsbewilligung für immer?

Im Wohnungseigentum ist es möglich, über die Benützung von verfügbaren allgemeinen Teilen der Liegenschaft eine Benützungsregelung zu treffen. So kann einem Wohnungseigentümer erlaubt werden, einen Teil des Gartens oder einen bestimmten Parkplatz zu nutzen.

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Allerdings bedarf es für den Abschluss einer Benützungsregelung die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Bekommt man nicht von allen Wohnungseigentümern eine schriftliche Zustimmung zu der angestrebten Benützungsregelung, kann jeder Wohnungseigentümer eine gerichtliche Regelung über die Benützung der verfügbaren allgemeinen Teile der Liegenschaft beantragen.

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Eine getroffene Benützungsregelung wird durch den Wechsel eines Wohnungseigentümers nicht berührt, das heißt,  wenn die Wohnung verkauft wird, tritt der Käufer in seine Rechte ein.  Bestehende Benützungsregelungen können über Antrag bei Gericht abgeändert werden, wobei dafür ein wichtiger Grund für diese Änderung vorliegen muss.