Wirtschaft/Immo

Wann sind Beschlüsse der Eigentümerversammlung gültig?

Frage: Sind Beschlüsse, die in einer Eigentümerversammlung gefasst werden, an der mehr als 50 Prozent der Eigentümer teilnehmen teilgenommen haben, nur dann gültig, wenn diese Themen schon in der Einladung angeführt wurden?

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Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Diese Frage zielt auf die Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft ab. Egal, wie die Abstimmung abgewickelt wird, sei es in Anwesenheit der Miteigentümer oder im Umlaufwege, jeder Wohnungseigentümer muss die Gelegenheit bekommen, an einer Abstimmung teilnehmen zu können.

Dies wiederum setzt im Falle der Eigentümerversammlung voraus, dass im Vorfeld bekannt ist, welche Entscheidungen gegebenenfalls in der Eigentümerversammlung anstehen. Daher sollten diese Themen, zumindest grundsätzlich, in der Einladung zur Hausversammlung angeführt werden.

So ist auch eher gewährleistet, dass die ausreichende Anzahl an Miteigentümern die Versammlung besuchen beziehungsweise wirksame Abstimmungsvollmachten erteilen. Für eine wirksame Entscheidungsfindung bedarf es der Anwesenheit der Mehrheit der Nutzwerte und (sofern nicht Einstimmigkeit erforderlich ist) einer Mehrheitsentscheidung.