Hochwasser: Was Versicherungen bezahlen und wie lange man auf sein Geld warten muss
Von Patrick Dax
Die Hochwassersituation ist nach wie vor dramatisch. Auf die Versicherungen kommen hohe Zahlungen zu. Welche Schäden aber werden von ihnen abgedeckt?
Und wann können Geschädigte mit einer Auszahlung rechnen. Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Für welche Schäden kommen Versicherungen auf?
Während Schäden aus Sturm und Hagelschlag bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt sind, ist das bei Schäden durch Hochwasser nicht der Fall. In der Regel werden durch die Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung jeweils Hochwasserschäden zwischen 5.000 und 15.000 Euro abgegolten. Die Höhe der Prämie orientiert sich dabei auch am Hochwasserrisiko des jeweiligen Gebiets. Unter hora.gv.at kann eingesehen werden, ob man in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebt.
Gibt es die Möglichkeit von Zusatzversicherungen?
Ja. In der Regel werden dann sowohl bei der Haushalts- als auch bei der Eigenheimversicherung Schäden von 50.000 Euro oder mehr abgedeckt. Entsprechend höher sind aber auch die Prämien. Die Möglichkeiten seien sehr individuell, heißt es aus einer großen österreichischen Versicherung. In Gebieten mit hoher Hochwassergefährdung werden solche Zusatzversicherungen üblicherweise aber nicht angeboten.
Wie sollen Schäden gemeldet werden?
Schäden sollten unverzüglich gemeldet werden, rät die Arbeiterkammer (AK). Sie sollten mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Geltend gemacht werden könnten auch Aufräumkosten. Bei den meisten Versicherungen können Schäden auch über Apps gemeldet werden.
Wie lange müssen Betroffene auf ihr Geld warten?
Genaue Angaben über die Dauer der Bearbeitung von Schadensfällen will keine Versicherung machen. Das hänge von der Komplexität des jeweiligen Falles ab, heißt es. Müssten Gutachter zugezogen werden, könne es länger dauern. Aber auch dann sollte es sich eher um Wochen als um Monate handeln, ist aus mehreren Versicherungen zu hören. Werden Schäden über die Apps eingereicht, sollte der Ablauf beschleunigt werden. Man schöpfe alle technischen Möglichkeiten bis hin zur Künstlichen Intelligenz (KI) aus, um Fälle rasch zu bearbeiten, sagt etwa ein Uniqa-Sprecher.
Wer kommt für Wasserschäden bei Mietwohnungen auf?
Bei Mietwohnungen liege die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach oder Fenstern bei den Vermietern, so die AK. Sie müssen die Schäden reparieren. Werde die Wohnung zumindest teilweise unbenutzbar, sei eine Mietzinsminderung möglich. Schäden müssen sofort an die Vermieter oder die Hausverwaltung gemeldet und sollten möglichst genau dokumentiert werden, raten die Konsumentenschützer.