Wirtschaft

Bis zu 2.000 Euro: Handwerkerbonus kann beantragt werden

Ab heute, Montag ist es möglich, den Handwerkerbonus zu beantragen (Hier geht´s zur Website)

Wer einen heimischen Handwerker beauftragt, kann sich bis zu 2.000 Euro an Förderung vom Bund zurückholen. Wie hoch ist der Zuschuss? Wer kann ihn sich holen? Und ab wann kann der Bonus beantragt werden? Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Zuschuss für handwerkliche Leistungen. Gefördert wird die Arbeit von professionellen Handwerkern mit entsprechender Gewerbeberechtigung und Niederlassung oder Sitz im Inland. Das umfasst die Renovierung und Modernisierung von privat genutztem Wohnraum, aber auch Zu- und Neubauten.

„Wesentliches Element zur Stärkung der Konjunktur ist der Handwerkerbonus, der Aufträge für Betriebe sichert und die Verbesserung des Wohnraums fördert“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Montag vor Journalisten. 

„Der Bonus wird einerseits Handwerksbetriebe unterstützen, andererseits dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur insgesamt zu stützen“, bekräftigte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).
 

Welche Handwerksleistungen werden gefördert?

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterarbeiten

Wie hoch ist der Handwerkerbonus?

Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Kosten für die Handwerksarbeit. Für das Jahr 2024 beträgt die maximale Fördersumme 2.000 Euro, für das Jahr 2025 maximal 1.500 Euro pro Person sowie Wohneinheit.  

Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung. Diese müssen mindestens 500 Euro betragen. Fahrtkosten oder etwa Materialkosten sind nicht förderbar. Auch Rabatte oder Skonti müssen bei der eingereichten Rechnung bereits abgezogen worden sein.

Wer kann den Bonus in Anspruch nehmen?

Geplant ist, dass jede erwachsene Person, die einen handwerklichen Betrieb mit Arbeiten beauftragt, einmal pro Jahr einen Förderantrag stellen kann. Dabei ist es egal, ob der Auftraggeber Eigentümer oder Mieter des Wohnobjektes ist.

Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag gestellt werden, der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) bearbeitet wird. Jeder Antrag kann auch mehrere Rechnungen umfassen. Allerdings muss in den Rechnungen die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein. Die Anmeldung erfolgt entweder über ID Austria oder indem man einen Lichtbildausweis hochlädt. Bei Fragen oder Problemen stehen Institutionen wie Gemeindeämter oder die Servicehotline 0505 06-859 333 zur Verfügung.

In einer WKÖ-Umfrage des Market-Instituts gaben 37 Prozent der Befragten an, den Handwerkerbonus nutzen zu wollen. Fast ein Drittel möchte wegen des Zuschusses Investitionen vorziehen, jeder Fünfte will ungeplante Investitionen tätigen.

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Wozu dient er?

Die Bundesregierung plant in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro für den Handwerkerbonus zur Verfügung zu stellen. Damit möchte sie einen Anreiz für Wohnraumbeschaffung und Umbauerarbeiten bieten und die heimischen Handwerksbetriebe stärken. 

Und das scheint auch notwendig zu sein: Zwar ist der Umsatz laut den Zahlen der WKÖ im Vorjahr um 1,2 Prozent auf 129,7 Mrd. Euro gewachsen, inflationsbereinigt ist die Branche Gewerbe & Handwerk aber um 5,6 Prozent geschrumpft. 2023 waren alle Handwerksbranchen real im Minus. Die durchschnittliche Auftragslage im ersten Quartal ist 2024 zum Vorjahr sogar um 11,2 Prozent gesunken. 

Neben einer wirtschaftlichen Unterstützung für die Betriebe, soll der Handwerkerbonus auch den "Pfusch" - also die Schwarzarbeit - eindämmen. Um ihn zu beantragen, muss nämlich eine Rechnung über die Handwerksleistung eingereicht werden.

Der Bonus ist ein Teil des Wohn- und Baupakets, das die Bundesregierung im Februar angekündigt hat. Neben der Schaffung von leistbarem Wohnraum sollen damit auch die Klimaziele adressiert werden. Mit Maßnahmen wie dem Handwerkerbonus will die Regierung langfristige Investitionen in Immobilien durch heimische Betriebe fördern. 

Einen solchen Bonus gab es hierzulande bereits 2014 und 2015 unter der Bundesregierung von Werner Faymann (SPÖ). Damals betrug er bis zu 600 Euro.

Ab wann gilt der Handwerkerbonus?

Der Bonus wird rückwirkend gelten. Damit kann der Zuschuss für handwerkliche Leistungen beantragt werden, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. 

Im Burgenland gibt es seit dem 1. April zusätzlich zum österreichweiten Bonus noch einen eigenen Handwerkerbonus, der bis 10. Jänner 2025 für Leistungen burgenländischer Betriebe beantragt werden kann. Gefördert werden 25 Prozent der Kosten mit einer Obergrenze von 10.000 Euro pro Haushalt.