EU erlaubt Fixkostenzuschuss bis zu 3 Millionen Euro
Fünf Millionen Euro hatte Finanzminister Gernot Blümel gefordert, bis zu drei Millionen pro Unternehmen sind es schlussendlich geworden: Im Gerangel zwischen Brüssel und Wien um den Fixkostenzuschuss hat die EU am Dienstag nachjustiert.
Die EU-Kommission hat die Kriterien für den Fixkostenzuschuss gelockert und den Rahmen erweitert. Mit dieser Maßnahme wird Firmen, die nachweislich durch die Corona-Pandemie Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent hatten, ein Teil ihrer nicht gedeckten Fixkosten ersetzt.
Die Obergrenze der staatlichen Hilfe wurde nun mit drei Millionen Euro pro Unternehmen vorgeschlagen, die Maßnahme bis Mitte 2021 verlängert. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), der vehement um eine Aufstockung gekämpft und sich dabei einen heftigen Schlagabtausch mit der Kommission geliefert hatte, sieht darin einen „großen Teilerfolg“.
Warum Teilerfolg? Weil Blümel, wie er Dienstagabend konkretisierte, weiterhin das Problem sieht, dass größere Leitbetriebe wie das Hotel Sacher trotz der neuen Kriterien weiter nicht im vollen Ausmaß profitieren werden.
90 Prozent vom Umsatz
Bei kleinen Unternehmen können Fixkosten zwischen 30 und 90 Prozent des Umsatzentgangs, bei größeren 30 bis 70 Prozent ersetzt werden. Zudem müssen andere Covid-19-Hilfen nicht gegengerechnet werden, teilte das Finanzministerium mit. Die Unternehmen müssen allerdings nachweisen, dass ihr Umsatzverlust infolge der Pandemie entstanden ist.
„Die Verhandlungen zum Fixkostenzuschuss mit der Europäischen Kommission haben sich ausgezahlt und zu weiteren Erfolgen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer geführt“, sagte Blümel. „Die Entscheidung der EU-Kommission, den zulässigen Höchstbetrag für nicht genehmigungspflichtige Förderungen mit drei Millionen Euro festzulegen, ist ein wichtiger Schritt, um unsere Unternehmen in dieser schweren Phase zu unterstützen“, zeigte sich auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zufrieden.
Ursprünglich war ein Höchstrahmen von 800.000 Euro vorgesehen. Und dieser hätte auch nur bis Ende 2020 geltend gemacht werden können, zudem hätten schon geleistete Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Blümel wolle dennoch trotz der Änderungen „weiter verhandeln und weiter kämpfen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen“, heißt es in der Aussendung des Finanzministeriums.
Nachbesserungen
Die Nachbesserungen beim Fixkostenzuschuss sind Teil des sogenannten „Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Covid-19-Ausbruch“. Innerhalb dieses Rahmen steht es den EU-Mitgliedstaaten frei, staatliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung im eigenen Land zu setzen. Dazu sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Heute verlängern wir die Geltungsdauer des Rahmens, damit die Wirtschaft auch weiterhin die benötigte Unterstützung erhalten kann, ohne dass der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt das Nachsehen hätte.“
In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission auch staatliche Maßnahmen genehmigt, die über den Rahmen hinausgingen – auf Basis einer Katastrophenklausel. So war es etwa beim Fixkostenzuschuss für österreichische Unternehmen in Höhe von acht Milliarden Euro, für den die Europäische Kommission im Mai grünes Licht gegeben hatte.