Bittere Pleite eines bekannten Burger-Restaurants
Der New York Burger kostet 13,20 Euro und besteht aus Rindfleisch, Cheddar Cheese, Salat, Essiggurke, Tomaten und hausgemachtem Ketchup. Beim Texas Burger um 14,40 Euro kommen Bacon, Spiegelei, Röstzwiebel und Hudson-Stop-Sauce dazu. Beim New Mexico Burger um 13,40 sorgen Jalapenos für die nötige Schärfe und beim Alaska Burger um 14,20 Euro wird das Fleich durch Lachs ersetzt.
„Unsere Rindfleisch-Burger servieren wir „MEDIUM“ gebraten. Bitte gib uns Bescheid, wenn Du deinen Burger „DURCH“ gebrachten haben möchtest“, heißt es auf der Gastro-Homepage. „Deine Beilagen und Saucen/Dips zum Burger kannst Du unter Side/Beilagen und Saucen/Dips auswählen (nicht im Preis inkludiert).“
Die Rede ist von der US-Restaurantbetreiberin Hudson Stop Gastronomiebetriebs GmbH in 4300 St. Valentin, direkt an der A1-Autobahnabfahrt St. Valentin. Sie hat laut Creditreform ein Insolvenzverfahren beantragt. Neun Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen. "Bei den Dienstnehmern sind die Junigehälter samt Sonderzahlungen beglichen. Offen sind
die Gehälter ab Juli", heißt es weiter. "Angemerkt wird, dass auch Exekutionen beim BG Liezen anhängig sind, sodass höflichst
ersucht wird, dieses ebenfalls von der Insolvenzeröffnung zu verständigen."
Die Schulden werden mit 175.000 Euro beziffert. "Ein Teil der Lieferanten wird bar bezahlt, ein Teil durch Einzug bzw. Überweisungen", so das Unternehmen.
Hohe Kaution, hohe Ablöse?
„Im Juli 2023 hat die Schuldnerin von Herrn Stefan A. das Objekt in 4300 St. Valentin, Rasthausstraße 4, in Bestand genommen. Der monatliche Pachtzins beträgt 8.000 Euro netto, zuzüglich Betriebskosten von 1.000 Euro netto und Kosten für ein Büro von 800 Euro netto“, heißt es im Insolvenzantrag. „Gemäß den Bestimmungen des Bestandsvertrages ist eine Kaution von 100.000 Euro zu hinterlegen. Für die Bezahlung der Kaution wurde eine monatliche Ratenzahlung von 3.000 Euro netto gewährt, wobei die Schuldnerin bis dato EUR 18.000,00 zur Überweisung gebracht hat. Weiters hat die Schuldnerin ein gesondertes Inventar von einem Betrag von EUR 100.000,00 abgelöst.“
Indes behauptet die Geschäftsführerin der Verpächterin, dass keine Ablöse für das Inventar bezahlt wurde.
Zu geringer Umsatz
Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen wurde von einem Umsatz von 80.000 bis 90.000,00 Euro brutto (inkl. Wareneinsatz) ausgegangen. Tatsächlich liege der Umsatz nur bei rund 60.000 Euro brutto monatlich.
„Die Ursachen der Insolvenz können ausschließlich auf die überhöhten Personalkosten, auf die hohen Pachtkosten sowie auf die geringeren Umsätze (EUR 60.000,00 brutto statt EUR 80.000,00 brutto) zurückgeführt werden“, heißt es weiter.
Keine Sanierung angedacht
Nachdem der Betrieb negativ läuft, sei dieser zu schließen. „Vom zu bestellenden Insolvenzverwalter wird zu prüfen sein, ob es Rückforderungsansprüche gegenüber dem Verpächter gibt, bzw. ob das Objekt aufgrund der Inventarablöse verwertbar ist. Es besteht leider beim Verpächter ein Mietzinsrückstand“, so die Schuldnerin. „Im Hinblick darauf, dass die Geschäftsführerin und ihr Gatte täglich (in einer Richtung) 70 Minuten von Liezen nach St. Valentin fahren, die Pachtkosten überhöht sind, ist seitens der Antragsstellerin ein Sanierungsplan nicht angedacht.“
Alles ganz anders - Verpächterin kontert
Indes teilt die Geschäftsführerein der Verpächterin A. GmbH dem KURIER mit, dass die Angaben im Insolvenzantrag zum Großteil nicht zutreffend sind. So seien keine 100.000 Euro Ablöse für das Inventar gezahlt worden, sondern für die vollgefüllten Lagerstände (Lebensmittel, getränke, Verbrauchsmaterial, Büromaterial) seien 75.000 Euro bezahlt worden.
In der Pacht enthalten seien nicht nur die Lokal und Lagerflächten sowie die Nebenräume, sondern auch die Lokaleinrichtung samt Dekoration, Möbel für den Gastgarten, Schankanlage, Kaffeemaschine, Kassensystem, samtliches Geschirr, Besteck und Kochgeschirr sowie 30 Tablets als Spreisekarte etc. "Normalerweise muss sich der Pächter selbst um die angeführten Dinge kümmern und in diese extra investieren", so die Geschäftsführerein der Verpächterin.
Außerdem sei es unzutreffend, dass das Umsatz nur bei rund 60.000 Euro gelegen sei. So seit der Umsatz seit dem Juli 2023 zwischen 70.000 Euro und 94.000 Euro brutto gelegen.
"Es sind den Pächtern keine weiteren Kosten, als die eines laufenden Geschäfts entstanden, von einer zu hohen Pacht in diesem Kontaxt zu schreiben, ist aus unserer Sicht daher eine Schutzbehauptung", so die Geschäftsführerin der Verpächterin zum KURIER.
Weitere Stellungnahme der Verpächterin
Und sie schreibt dem KURIER weiters: "Die Pächter wollten bereits im März „aussteigen“ und meinten Herr A. sollte die GmbH zurückkaufen und sie aus dem Pachtvertrag entlassen. Vor Vertragsabschluss wollten sie das Lokal unbedingt. Es gab viele Gespräche und Besuche im Lokal, wo sich die Pächter ein genaues Bild machen konnte. Es wurde von Anfang an darauf hingewiesen, dass wir hier nicht von einem Imbiss – sondern einem „richtigen“ Restaurant reden, demnach eine tägliche Heimfahrt nicht sinnvoll ist, da viel zu viel Zeit und Geld auf der Strecke bleibt. Auch wurden die Pächter ausdrücklich auf die hohen Personalkosten hingewiesen und darauf vorbereitet, dass sie selbst entsprechenden Einsatz bringen müssen", teilt die Geschäftsführerin der Verpächterin dem KURIER mit. "Ebenfalls wurde empfohlen die Öffnungszeiten zu optimieren, da wir in den ersten 7 Monaten des Betriebes bereits über unser Kassensystem feststellen konnten, dass zwischen 14:00 und 17:00 es sinnvoll wäre zu schließen bzw. die Dienstplanung entsprechend anzupassen. Nachdem die Pächterin Frau T. eine in Österreich ausgebildete Gastronomiefachfrau ist, konnten wir davon ausgehen, dass das Ehepaar weiß, auf was es sich einlässt."