Wirtschaft

VW: Deutsche Kfz-Behörde prüft 3-Liter-Motoren

Kein Tag vergeht ohne brisante Neuigkeiten rund um den Abgas-Skandal beim deutschen Auto-Riesen Volkswagen. So wirft Chef Guido Rettig, Chef des TÜV Nord, laut der Tageszeitung Die Welt der deutschen Bundesregierung vor, dass sie auf Drängen der Auto-Lobby den Prüfern untersagt habe, die Motorsteuerung der Fahrzeuge zu untersuchen. „Aus diesem Grund hatten unsere Sachverständigen keine Chance, die Manipulationen bei Stickoxiden von Dieselfahrzeugen zu erkennen“, sagte Rettig zur Welt. Er plädiert dafür, dass die Regierung die Prüfung nun auf die Motorsteuer ausdehnt. Die Berliner Regierung hat diesen Ball bereits aufgenommen, sprich das deutsche Verkehrsministerium denkt bereits an eine Ausweitung der Prüfungen nach. Indes fragt man sich im Verkehrsministerium auch, warum den kritischen TÜV der erhöhte Co2-Aussstoß bei den Auto-Tests nicht aufgefallen ist.

Stickoxid-Schummelei

Wie berichtet hat Volkswagen am 20. September 2015 eingeräumt, dass weltweit bei elf Millionen Diesel-Fahrzeugen mit den Motoren EA189 eine Schummelsoftware eingebaut ist, die den Stickoxidausstoß im Testbetrieb massiv runterdrosselt. Auslöser der Affäre war eine technische Untersuchung der kalifornischen Umweltbehörde CARB.

Zu niedrige Co2-Werte

Danach wurde dann bekannt, dass bei 800.000 Fahrzeugen die Co2-Werte zu niedrig angegeben wurden und damit der Treibstoff-Verbrauch der betroffenen Pkw höher ausfällt. Außerdem sei dadurch in Österreich eine zu niedrige Normverbrauchsabgabe (NoVA) von den Händlern kassiert und an den Staat abgeführt worden ist. Dafür wird wohl Volkswagen geradestehen müssen.

AECD-Software bei 3-Liter-Motoren

Jüngst ist aufgepoppt, dass auch die 3,0-Liter-Motoren von Volkswagen, Audi und Porsche ins Prüfungsvisier der US-Umweltbehörden CARB und EPA geraten sind. Dabei geht es um die sogenannte AECD-Software ("Auxiliary Emission Control Device"*), die offenbar aus mehreren Teilen besteht.

Stellungnahme von VW

"Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat festgestellt, dass bei Fahrzeugen mit V6-TDI-Dieselmotoren ein von drei AECD-Software Bestandteilen vorhanden sei, die im Genehmigungsprozess nicht hinreichend beschrieben wurde", heißt es in einer Stellungsnahme von Volkswagen bzw. der Porsche Holding gegenüber dem KURIER. "Zwei AECDs dienen dem Bauteileschutz, was die Behörde so akzeptiert hat. Als nicht regelkonform betrachtet die Behörde die Software zur Temperatur-Konditionierung des SCR-Katalysators." Nachsatz: "Nach Auffassung der Volkswagen AG verändert die eingesetzte AECD-Software bei den 3,0 V6 TDI Aggregaten nicht die Abgaswerte in unzulässiger Weise, sondern sorgt nach dem Kaltstart dafür, dass die Katalysatoren schnell ihre Betriebstemperatur erreichen und die Abgasreinigung wirksam wird." Zur Erklärung: Die SCR-Katalysatoren, die mittels Harnstoff (AdBlue) die Stickoxide binden, zählen derzeit zu den modernsten Abgas-Reduktionssystemen.

Europa nicht betroffen?

Volkswagen wird die Vorwürfe in Sachen AECD prüfen und mit dem EPA vollumfänglich kooperieren, um den Sachverhalt rückhaltlos aufklären, heißt es weiter. Diese Thematik betrifft nach Aussagen von Volkswagen angeblich "nicht in Europa angebotene Modelle mit V6-TDI-Motoren".

Kraftfahrtbundesamt bestätigt Prüfung

"Ja, wir untersuchen auch die 3,0-Liter-Motoren", sagt Stephan Immen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum KURIER. "Zu den Auxiliary Emission Control Devices AECD muss man wissen, dass diese in den Vereinigten Staaten ja nicht per se unzulässig sind, es gehört aber dazu, dass sehr sehr genau und ohne Auslassungen erklärt wird, wie dieses jeweilige AECD in den Fahrzeugen zur Motorschonung funktioniert." Nachsatz: "Wann das erfolgt ist, dann wird es zu keinem Problem führen, wenn nicht, wird es zu einem Problem führen."

AECD nicht im Gesetz verankert

"In der europäischen Gesetzgebung findet sich der Begriff "Auxiliary Emission Control Devices" nicht wieder", so Immen. "Dem Sinn nach handelt es sich aber auch hier um Abschalt-Einrichtungen, die Einfluss auf das Emissionsverhalten nehmen. Bezogen auf VW hat durch das KBA die Bewertung nach Maßgabe des geltenden europäischen Rechts, Verordnung Nr. 715/2007, zu erfolgen. Demnach ist zu unterscheiden zwischen unzulässigen und zulässigen Abschalteinrichtungen." Künftig werden aber in der europäischen Gesetzgebung die Begriffe "Base Emission Strategy" für die Emissionstrategie und "Auxiliary Emission Strategy" für die zusätzliche Emissionsstrategie eingeführt.

Die 3-Liter-Motoren sind auch in Österreich sehr beliebt. Alleine bis Ende September 2015 wurden 1604 Audi der Modelle A6, A7, A8, Q5 und Q7 neu zugelassen, zugleich 527 Porsche, davon 388 Stück vom Modell Macan, 131 Cayenne und acht Panamera sowie 491 VW des Modells Touareg.

*Ein AECD ist ein Programm, das Temperatur, Geschwindigkeit, Umdrehungszahl oder eingeschalteten Gang wahrnimmt, um bei bestimmten Parametern das gesamte oder nur Teile des Emissionskontrollsystem anzupassen, ganz oder teilweise ein- und auszuschalten.