Wirtschaft

AK/ÖGB: Bei Agrarförderungen Arbeitsbedingungen berücksichtigen

Die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB) wollen bei finanziellen Hilfen für Bauern künftig auch eine Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen. Betriebe, die weder Mindestlöhne noch Unterbringungsvorschriften einhalten, sollen künftig keine Agrarförderungen mehr bekommen, lautet die Forderung der Arbeitnehmervertreter.

Antrag bei Landwirtschaftsministerium

Einen entsprechenden Antrag haben AK und ÖGB beim Landwirtschaftsministerium eingebracht. Sie orten Missstände bei der Beschäftigung von Erntearbeitern. Zuletzt wurde Mitte Juni ein Erntehelfer-Quartier im Bezirk Gänserndorf behördlich gesperrt. Die Coronakrise habe "ein Schlaglicht auf die teilweise unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Unterbringung von ErntearbeiterInnen und Leiharbeitskräften in Österreich und anderen EU-Ländern geworfen", so die Arbeitnehmervertreter am Donnerstag in einer Aussendung.

Die AK fordert, dass faire Arbeitsbedingungen und eine menschenwürdige Unterkunft für Erntehelfer künftig ein Kriterium für Lebensmittel-Gütesiegel wird. Wenn Betriebe dies nicht erfüllen, sollen sie auch das AMA-Gütesiegel verlieren, so die Forderung der Arbeiterkammer.

Änderung bei Schulmilchprogramm-Verordnung

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat am Donnerstag eine Änderung der Schulmilchprogramm-Verordnung bekanntgegeben. Die Verordnung gilt bereits für das kommende Schuljahr. Sie bringt eine Erhöhung der Bauern-Beihilfe für Milch, laktosefreie Milch, Joghurt, Buttermilch und Sauermilch von 40 Euro pro 100 Kilo auf 60 Euro pro 100 Kilo. Dadurch werde die tägliche 250 ml Portion Schulmilch um durchschnittlich 5 Cent günstiger, so Köstinger. In den vergangenen Jahren haben laut Landwirtschaftsministerium rund 2.400 Kindergärten und Schulen mit rund 65.000 Kindern am Schulmilchprogramm teilgenommen.