Prinz Harry könnte doch noch König werden
Charles, der älteste Sohn von Queen Elizabeth II. gilt als Prinz im ewigen Wartestand. Denn sein größter "Karriereschritt", nämlich jener an die Spitze der britischen Monarchie, steht dem Ersten in der Thronfolge noch bevor. Ihm folgen Sohn William (Platz zwei) und dessen Kinder George, Charlotte und Louis. An sechster Stelle steht schließlich Prinz Harry, nach ihm kommt Sohn Archie - dann Prinz Andrew und nach ihm Prinzessin Beatrice.
König Harry: Unwahrscheinlich aber möglich
Obwohl Harry im vergangenen Jahr offiziell aus der ersten Reihe der Königsfamilie zurücktrat, um unabhängiger leben zu können, behielt er seinen Platz. Würde die gesamte Familie verunglücken, würde Harry die Krone von seinem Vater Prinz Charles erben - ob er will oder nicht.
Der britische Verfassungsexperte Iain MacMarthanne meint gegenüber Express.co.uk, dass es noch einen zweiten - ebenfalls tragischen Fall gibt, in dem Harry zum Zug käme - nämlich dann, wenn Prinz William als König regiert, aber stirbt, bevor sein ältestes Kind, Sohn George (7) die Volljährigkeit erreicht hat.
Diese Regelung gehe auf den Regency Act von 1973 zurück. Damit ist eine Reihe an vom Parlament erlassenen Gesetzen gemeint, die die Ernennung eines Regenten festlegt - sollte der aktuelle Monarch oder die Monarchin nicht mehr in der Lage sein, das Amt auszuführen oder noch nicht volljährig sein. Im Falle von Queen Elizabeth wurde 1953 eine Gesetzesänderung vorgenommen, die es Prinzgemahl Philip ermöglicht hätte, Regent zu werden, wäre die Queen verstorben, bevor Charles das Alter von 18 Jahren erreicht hätte. Wird diese Abänderung nicht vorgenommen, ist es so, dass die Regentschaft automatisch auf den nächsten volljährigen Thronfolger übergeht.
Sollten also keine weiteres Gesetzesänderungen vorgenommen werden, wenn William König ist und ihm etwas zustößt, bevor George erwachsen ist, würde sich eine spezielle Situation ergeben - und Harry Regent werden, bis George volljährig ist. Auch Kate könnte nur im Ausanahmefall einspringen. Auch hier gilt: Nur wenn das Parlament etwas anderes vorsieht, könnte die Witwe eines Königs Regentin - als quasi "Stellvertreterin" werden.