Herzogin Meghan: Brisante Schlüsselrolle in Prozess gegen Prinz Andrew?
Der britische Prinz Andrew sieht sich im Zuge des Skandals um Jeffrey Epstein mit einer Klage wegen sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Eine US-Amerikanerin namens Virginia Giuffre behauptet, es hätten zwischen ihr und dem Royal sexuelle Handlungen stattgefunden, als sie gerade einmal 17 Jahre alt war. Giuffre wirft dem zweitältesten Sohn von Königin Elizabeth II. vor, sie vor rund 20 Jahren mehrmals sexuell missbraucht zu haben, und fordert Schadenersatz. Sie gibt an, vom inzwischen gestorbenen US-Multimillionär Jeffrey Epstein, mit dem Andrew befreundet war, und dessen Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell als Jugendliche zur Sexsklavin gemacht worden zu sein. Andrew weist die Vorwürfe vehement zurück. Seine Anwälte versuchen, einen Prozess zu verhindern.
Wird Meghan gegen Prinz Andrew vor Gericht aussagen müssen?
Nun berichtet die Daily Mail das im Rahmen der Klage gegen Andrew auch Prinz Harrys Ehefrau zu einer Aussage vor Gericht aufgefordert werden könnte. Sollte es soweit kommen, könnte es für Andrew unangenehm werden.
David Boies, der Anwalt, der Giuffre bei ihrer Klage vertritt, hat Daily Beast mitgeteilt, dass die Herzogin von Sussex jemand sei, auf den man sich verlassen könne, "die Wahrheit zu sagen."
Dies sei aber nur einer von mehreren Gründen, warum die ehemalige Schauspielerin in den Zeugenstand gerufen werden könnte. Meghan könnte auch deswegen als Zeugin aufgerufen werden, da sie in den USA lebt und daher der Gerichtsbarkeit der US-Gerichte unterliege.
Boies gab an, möglicherweise die Herzogin von Sussex aufrufen zu wollen, weil diese "eine enge Vertraute von Prinz Andrew war und daher in der Lage ist, vielleicht gesehen zu haben, was er getan hat".
Zu Sarah Ferguson und vor allem ihrer und Andrews Tochter Eugenie soll Meghan einen guten Draht haben. Darüber, welcher Natur ihre Beziehung zu Prinz Andrew ist, war bis dato nichts bekannt.
"Aufgrund ihrer früheren Verbindung mit ihm hat sie möglicherweise wichtige Kenntnisse", wird der Anwalt zitiert. Der Vertreter der Klägerin betonte aber, dass Meghan nur eine der Personen sei, die man als Zeuge in Betracht ziehe. Man habe diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.