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Chris Brown: Wieder Ärger mit dem Gesetz

Der US-Sänger Chris Brown (29) hat erneut Ärger mit den Behörden. Weil er illegal ein Kapuzineräffchen gehalten haben soll, hat die Staatsanwaltschaft von Los Angeles ein Verfahren eingeleitet, wie US-Medien übereinstimmend am Donnerstag (Ortszeit) berichteten. Eine Anhörung wurde für den 6. Februar angesetzt.

Chris Brown: Mögliche Gefängnisstrafe

Schlimmstenfalls drohen Brown nach den Berichten sechs Monate Gefängnis und eine Geldstrafe. Auf das Äffchen aufmerksam geworden waren die Behörden vor einem guten Jahr, als der Sänger auf Instagram ein Video veröffentlichte, auf dem seine damals drei Jahre alte Tochter Royalty zu sehen ist, wie sie mit dem Tier kuschelt.

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Kurz darauf postete Brown auch ein Foto, das das Äffchen zusammen mit einem Turnschuh zeigte. Die Behörde für Fische und Wildtiere schaltete sich daraufhin ein und sorgte dafür, dass dem Sänger das exotische Tier weggenommen wurde.

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Das Verfahren ist nicht das erste gegen Brown. 2009 hatte er seine damalige Freundin, die Sängerin Rihanna, angegriffen und war dafür zu Haft auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt worden. 2016 wurde er festgenommen, nachdem eine Frau ihn beschuldigt hatte, ihr eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben.

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Probleme wegen eines Kapuzineräffchens hatte auch schon der kanadische Sänger Justin Bieber. Im März 2013 hatte der Zoll am Flughafen München seinen damals 14 Wochen alten Kapuzineraffen namens "Mally" beschlagnahmt, da tierseuchen- und artenschutzrechtliche Dokumente fehlten.