Causa Monschein: Ist der Kollektivvertrag schuld?
Jetzt sind die Juristen am Zug. Die Austria ist überzeugt, in der Causa Monschein Recht zu behalten und den Stürmer ohne Ablöse einsetzen zu können. Die Admira ist hingegen überzeugt, dass der durch eine Option bis 2019 verlängerte Vertrag mit Christoph Monschein weiterhin gültig sei.
Am Donnerstag wird der Senat 2 der Bundesliga über die Freigabe des Spielers entscheiden. Danach droht der Gang vor das Arbeitsgericht.
Das Hauptargument der Violetten: Der Vertrag über eineinhalb Jahre wurde durch die Option um zwei weitere Jahre – also für einen im Vergleich längeren Zeitraum – verlängert. Und das sei, so die Lehre aus dem Fall Onisiwo, ungültig.
Die Admira kontert mit einem Gutachten von Wolfgang Rebernig. "Monschein hat vier Monate ein durch die Option angemessen erhöhtes Gehalt widerspruchslos bezogen. Deswegen ist dieser Fall anders zu beurteilen als bei Onisiwo", erklärt der Sportjurist. Rebernigs Ausblick: "Wie es bei Onisiwo ausgeht, war klar. Aber bei Monschein ist das ganz sicher keine g’mahte Wies’n."
Wie wäre der nächste Rechtsstreit zu verhindern?
Der Montag könnte eine Entscheidung für die nächsten Jahre bringen. Ab 9.30 Uhr sitzen die Bundesliga und die Kicker-Gewerkschaft VdF in der Liga-Zentrale an einem Tisch, um über den neuen Kollektivvertrag zu verhandeln. Immerhin soll dieser für die Liga-Reform ab 2018/’19 angepasst werden. Bislang sind Optionen in Spielerverträgen nicht konkret geregelt und eine stete Option auf Verärgerung.
Vorspiel
Die VdF hat die Bundesliga sowie alle Vereine am 30. Mai, also noch vor der Causa Monschein, informiert, dass es für Optionen Regelungsbedarf gibt. Am 8. Juni erklärte die Liga, dass dies im neuen Kollektivvertrag verankert werden soll. Doch den gilt es erst zu verhandeln. Zirngast: "Ich bin schon gespannt auf die Reaktion der Bundesliga, weil wir sie schon oft darauf angesprochen haben."
Vorerst sind der VdF-Vorsitzende Gernot Zirngast und Liga-Vorstand Christian Ebenbauer nur in einem einig: "Man muss immer von Fall zu Fall schauen und entscheiden. Weil es nicht nur um die Laufzeit geht, sondern auch um Inhalte." Etwa um die "gleichwertigen Ansprüche" sowie die "angemessene" Gehaltserhöhung bei der Optionsziehung. Jurist Ebenbauer hält das im Gegensatz zu Zirngast für die richtige Formulierung: "Eine Präzisierung wäre sehr schwierig. Eine fixe Prozentzahl für die fällige Gehaltserhöhung ist aufgrund der vielen mitspielenden Faktoren unmöglich."
Und ein Optionsverbot? "Einseitige Optionen sind ein heikles Thema, die Bundesliga ist aber gegen ein Verbot", sagt Ebenbauer und mahnt die Vereine zu mehr Aufmerksamkeit: "Seit Onisiwo ist klar, dass eine Verlängerung durch eine Option nicht für einen längeren Zeitraum gelten darf als der ursprüngliche Vertrag lang war."
Zirngast hält das Vorgehen der Austria wegen der Parallelen zum Fall Onisiwo für verständlich, wenngleich etwas überraschend: "Weil die Austria in ihren Verträgen auch Optionen anwendet."
Und Rebernig, der auch schon die Austria juristisch vertreten hat? "Ich plädiere weiter für eine friedliche Lösung. Vielleicht kann das Schiedsgericht da helfen."