Andere Länder, andere Strafen
Von Michael Berger
Die Carabinieri sind für ihre Dreistigkeit in puncto Verkehrsstrafen berüchtigt. Schon in den vergangenen Jahren kassierten die italienischen Polizisten von Pkw-Touristen Millionen an Strafgeldern ein.
Eine wahre Strafzettel-Flut löste dabei die Umweltzone ("zona traffico limitato") in Italiens Städten aus. Diese Zonen, wie in Udine oder Florenz, sind so schlecht beschildert, dass Lenker – völlig unbewusst – in die videoüberwachten Gebiete einfahren. Und schon schnappt die Abzocker-Falle zu. Ein Grazer wurde kürzlich mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Er bezahlte, denn sonst wäre sein Pkw sichergestellt worden.
Wer in Italien eine brennende Zigarette aus dem Wagen wirft, muss mit 120 Euro Strafe rechnen (in Österreich kostet das Delikt 36 Euro). Und bei Alkohol am Steuer droht Gefängnis. Ab 0,8 Promille warten sechs Monate Haft und 800 Euro Strafe. Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Es empfiehlt sich daher – auch bei kurzen Auslandstrips mit dem Pkw – die Verkehrsregeln strickt zu befolgen.
Denn die durchwachsene Wettersituation der kommenden Woche wird Tausende zu einem Spontan-Urlaub in sommerliche, mediterrane Gefilde locken. In den kommenden Tagen wechseln sich in Österreich Wolkenfelder, Gewitter, Regen und Hagel mit seltenen Sonnenfenstern ab. Es bleibt drückend schwül, die Höchstwerte klettern dabei bis maximal 30 Grad.
Und schnell Entschlossene vergessen gerne, sich über die (oft ungewöhnlichen) Verkehrsvorschriften der Zielländer zu informieren. Demgegenüber steht ein rigoroses Vorgehen der Behörden in den beliebtesten Urlaubsländern.
EU-Strafabkommen
"Vor allem auch, weil im EU-Raum ein Vollstreckungsabkommen bezüglich Verkehrsstrafen eingeführt wurde. Nur Italien, Griechenland und Irland haben den EU-Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bedeutet, dass die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ihre Zahlungsaufforderungen an den Wohnort des Verkehrssünders schicken können. In der Regel wird der Strafrahmen dann ausgereizt, das Bußgeld klettert in atemberaubende Höhen.
Womit auch die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC zu kämpfen haben. ARBÖ-Sprecher Kurt Sabatnig erklärt: "Unsere Mitglieder beschweren sich immer häufiger über die Abzocke im Ausland. Bei uns gingen bereits mehrere Dutzend Beschwerden ein."
In Extremfällen empfehlen die Clubs ihren Mitgliedern den Gang vor Gericht und stellen dabei Juristen. Vor allem in Ungarn und Italien sorgt die Behördenwillkür gegen ausländische Kfz-Lenker für Proteste und Beschwerden. Ungarn geht gegen angebliche Verkehrssünder sogar mit Inkassobüros vor. Sabatnig dazu: "Eine Bankrotterklärung der EU-Nation."
Autofahrer, die es ins benachbarte Ausland zieht, sollten einige Gesetzesregelungen der Zielländer besonders beachten.
Italien
Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort bezahlt werden, ist eine Sicherheit (z. B. Reisepass) zu hinterlegen. Bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen besteht Parkverbot. Straßenbahnen haben immer Vorrang. Mitführen von Kraftstoff in Kanistern ist verboten. Bei Mautstellen ist Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel nicht gestattet.
Kroatien
Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln. Schienenfahrzeuge sind immer im Vorrang. Reserve-Lampen sind mitzuführen. Reserve-Sprit darf weder ein- noch ausgeführt werden. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist verboten. Die Lichtpflicht gilt auch tagsüber. Es besteht Warnwestenpflicht bei Unfällen für alle Autoinsassen.
Griechenland
Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot. Mitführen von Kraftstoffen in Kanistern ist nicht erlaubt. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen steht unter Strafe. Lichtpflicht am Tag gilt auch für Motorräder.
Spanien
Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden. Verbot von Radarwarngeräten. Bei Panne/Unfall müssen beim Aussteigen von allen Insassen Warnwesten getragen werden. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen wird bestraft.
Ungarn
Im Zentrum von Budapest darf nur mit Genehmigung gefahren werden. Falsch parkende Kfz dürfen durch Radklammern blockiert werden. Lichtpflicht gilt auch tagsüber. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Reserve-Kraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen am Rücksitz Platz nehmen. Lichtpflicht auch am Tag. Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden. Zollfrei dürfen 10 Liter Sprit eingeführt werden. Kinder unter 12 Jahre müssen im Fond sitzen.