Teiltaugliche, bitte an die Gulaschkanone
Von Elisabeth Hofer
Wenn auf demselben Foto die Verteidigungsministerin und ein junger Mann mit nacktem Oberkörper zu sehen sind, dann war Klaudia Tanner (ÖVP) zu Gast bei der Stellungskommission in Sankt Pölten. Dort verkündete sie wie berichtet gleich Neuigkeiten:
Ab dem 1. Jänner 2021 werden alle Stellungspflichtigen nach einem neuen System beurteilt. Neben der Unterteilung in Taugliche und Untaugliche soll auch die Teiltauglichkeit eingeführt werden. Heißt konkret: Wer für den militärischen Dienst nicht geeignet ist (zuletzt ein Drittel der Stellungspflichtigen), könnte trotzdem etwa als Koch, Materialwart oder Bürokraft dienen. Außerdem erhofft sich die Regierung, so die Zahl der dringend benötigten Zivildiener zu erhöhen, für die es keinen eigenen Tauglichkeitstest gibt.
Als Vorbild gilt die Schweiz. Dort werden Teiltaugliche als „Zivilschützer“ eingesetzt. Untaugliche müssen teilweise eine sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe von umgerechnet rund 370 Euro im Jahr leisten. Letzteres ist laut Ministerium in Österreich aber nicht geplant.
Doch ist eine Einführung der Teiltauglichkeit überhaupt so ohne Weiteres möglich? Laut einem Spruch des Bundesverwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1989 umfasst der Dienst im Bundesheer doch „jedenfalls eine militärische Komponente“ sowie „die Anforderung, dass der Betreffende jedenfalls eine Waffe bedienen und ein gewisses Mindestmaß an Kraftanstrengung und Beweglichkeit entwickeln kann.“
Während der grüne Verteidigungssprecher David Stögmüller erklärt, die Situation sei „legistisch heikel“, sieht man das im Verteidigungsministerium anders: „Im Moment gilt ein junger Mann, der 1, 50 Meter groß ist, als untauglich. Er könnte aber trotzdem die Kriterien, die der Verfassungsgerichtshof anführt, erfüllen“, sagt Bundesheer-Sprecher Oberst Michael Bauer. Es gehe nicht um ein Herabsetzen der Tauglichkeitskriterien, sondern „um andere Kriterien.“
Zurück ins System
Während die Neos von einer Scheindebatte sprechen, die an den eigentlichen Problemen des Bundesheeres vorbeigehe, ist die SPÖ noch „skeptisch“. Es gebe ja bereits Abstufungen von eins bis neun bei der Tauglichkeit, sagt Wehrsprecher Robert Laimer. Warum also die Teiltauglichkeit?
„Jene, die bisher die Tauglichkeitsstufen eins bis zwei erhalten haben, galten als untauglich. Es geht darum, auch sie ins System zu integrieren“, erklärt Bauer.
Aber braucht das System überhaupt so viele Köche, Essensausträger und Co.? Generell müsse man sich erst anschauen, um wie viele Personen es sich handle und ob der Aufwand gerechtfertigt sei, relativiert Bauer.
Profitieren sollen auch Organisationen, die auf Zivildiener angewiesen sind. Die Caritas spricht von einer „großen Chance“ und einer "Reihe von Einsatzmöglichkeiten in den Einrichtungen, Diensten und Projekten der Caritas", Samariterbund-Chef Reinhard Hundsmüller hingegen bremst die Euphorie: 43 Prozent der Zivildiener würden bei Rettungsdienst und Krankentransport gebraucht. „Teiltaugliche sind hier per se ausgeschlossen“, erklärt er. „Das Problem der fehlenden Zivildiener löst das neue Modell nicht.“