Politik/Inland

Strafrechtsexperte: Beweis gegen Kurz fehlt noch

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird in der ÖVP-Inseratenaffäre als sogenannter "Bestimmungstäter" geführt. Das bedeutet vereinfacht, er wird verdächtigt, die inkriminierte Kooperation mit dem Medienhaus Österreich angestiftet zu haben.

Aber bräuchte es dafür nicht einen handfesten Beweis, einen nachlesbaren Chat, aus dem dies klar hervorgeht, fragte ZiB 2-Moderator Armin Wolf den Wirtschaftsstrafrechtsexperten Robert Kert von der WU Wien.

Ja, es müsse eine Handlung vorliegen, welche die "Amtsträger im Finanzministerium" zur Tathandlung veranlasst hat, erklärte Kert. Allein die Tatsache, dass die Kooperation mit Österreich (Umfragen, Inserate) zum Nutzen von Kurz war, "ist nicht ausreichend für die Bestimmungstäterschaft". Einen solchen Beweis sehe er momentan in der Anordnung zur Hausdurchsuchung der WKStA noch nicht gegeben, so Kert.

"Härteste Waffen"

Zur Festnahme der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, auch sie eine der Beschuldigten, meinte Kert. Das sei sicher eine "drastische Maßnahme", er sei auch überrascht gewesen, dass hier "mit härtesten Waffen vorgegangen" worden sei. Aber offenbar gehe die WKStA von Verdunkelungsgefahr aus, und diese Gefahr bedeute, dass noch weitere Beweismittel vernichtet werden könnten.

Ob Beinschab noch als Kronzeugin in Frage komme? Das wäre noch möglich, meinte Kert. Allerdings sei für den Kronzeugenstatus Voraussetzung, dass der Beschuldigte freiwillig an die StA herantritt und Beweise offenlegt oder eine umfassende Aussage macht, die über den konkreten Vorwurf, der ihm gemacht wird, hinausgeht. Und diese Freiwilligkeit werde man, wenn man bereits festgenommen ist, in Frage stellen können, relativierte der Strafrechtler.

Zum Vorwurf gegen die Gebrüder Fellner von Österreich, sie hätten mit freundlicher Berichterstattung das BMF bestochen, um Inseratengeld zu lukrieren, meinte Kert: "Mir ist das auch neu", er halte das für eine ein "bisschen gewagte Konstruktion". Man gehe offenbar davon aus, dass diese positive Berichterstattung ein Vorteil ist, der Amtsträgern gewährt wird - die Inserate und Umfragen wären dann das pflichtwidrige Amtsgeschäft, was voraussetze, dass sachfremde Interessen damit verfolgt werden. Er persönlich finde es "schwierig zu sagen, dass positive Berichterstattung allein ein Vorteil ist" - aber man werde sehen, wie die Sache ausgehe.