SPÖ dürfte Cooling-Off-Phase für Verfassunsgsrichter zustimmen
Von Michael Hammerl
Die Bundesregierung will eine "Cooling-Off-Phase" für Politiker einführen, die Verfassungsrichter werden möchten - der KURIER berichtete. Politiker sollen drei Jahre warten müssen, bis sie zum VfGH wechseln können. Eine derartige Wartefrist gibt es bislang nur für den Präsidenten und die Vizepräsidentin. "Mit der Ausweitung der Cooling-Off Phase auf Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof sorgen wir für mehr Transparenz und stärken das Vertrauen in den Gerichtshof", sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Heißt: Entweder SPÖ oder FPÖ müssten dem Vorhaben zustimmen. Die SPÖ steht der Grundidee einer Cooling-Off-Phase jedenfalls positiv gegenüber. „Im Wesentlichen ist das eine langjährige Forderung von uns, um den VfGH zu stärken“, sagt SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried zum KURIER.
Kocher konterkariere Vorhaben
Man kenne noch keine Details und wolle den Vorschlag nun „sorgfältig prüfen“. Allerdings findet es Leichtfried schade, dass die Cooling-Off-Phase nicht auch für andere staatsnahe Institutionen eingeführt wird, die ebenfalls Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Dass Wirtschafts- und Arbeitsminister nun gleichzeitig Gouverneur der Österreichischen Nationalbank (OeNB) werde „konterkariert das Vorhaben der Regierung“, betont Leichtfried.
Wer der Bundes- oder Landesregierung oder einem allgemeinen Vertretungskörper wie dem Nationalrat angehört, muss derzeit fünf Jahre warten, bevor er VfGH-Präsident werden kann. Die weiteren zwölf Verfassungsrichter und sechs Ersatzmitglieder können hingegen direkt aus der Politik zum VfGH wechseln. Diese weiteren Mitglieder schlagen teils der Nationalrat und der Bundesrat vor.
Das sorgte etwa im Zusammenhang mit der Bestellung von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) 2018 für Kritik. Das Problem: Brandstetter musste sich als Verfassungsrichter mehrmals für befangen erklären, da er Gesetze, die der VfGH prüfte, zuvor selbst mitbearbeitet hatte.