Politik/Inland

Freispruch für Grasser: "Mir ist Gerechtigkeit widerfahren"

Hat der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Republik Österreich um 2,2 Millionen Euro betrogen?

Genau diese Frage wurde seit 13. Juni im Saal 203 des Wiener Straflandesgerichts verhandelt - und am Montag um 17:17 Uhr mit "Nein" beantwortet. Auch Grassers Steuerberater - er saß ebenfalls auf der Anklagebank - wurde in dem Verfahren freigesprochen. 

"Wir kamen zur Conclusio, dass die beiden Herren zu keinem Zeitpunkt Steuern hinterziehen wollten", sagte Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsbegründung. Es sei zu keinem Zeitpunkt ein Vorsatz nachweisbar gewesen - und deshalb habe man auch mit einem Freispruch reagiert. 

"Mir ist Gerechtigkeit widerfahren", sagte Grasser in einer ersten Reaktion sichtlich erleichtert. Er habe es nie verstanden, dass man ihn - obwohl er 2009 selbst zur Finanzverwaltung gegangen sei und dort seine Stiftungskonstruktionen offengelegt habe - mit dem Vorwurf des Steuerbetrugs konfrontiert habe.

Grasser nahm den erstinstanzlichen Freispruch zum Anlass, um auf die generelle Problematik von langen Strafverfahren hinzuweisen. "Ich bin seit zwölf Jahren mit diesem Verfahren belastet gewesen – und das ist eine große psychische und wirtschaftliche Belastung." Er sei froh, dass ihm nun Gerechtigkeit widerfahren sei. „Die Justiz sollte dieses Verfahren aber heranziehen um zu sehen, wie man es nicht machen soll.“

Wie lautete der ursprüngliche Vorwurf?

Laut Staatsanwaltschaft hat der frühere Minister nach seiner Zeit in der Politik Vertriebsprovisionen aus seinem Job bei der „Meinl International Power“ durch waghalsige Firmenkonstruktionen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nennt sie "doppelstöckig" – an den Steuerbehörden vorbeigeschleust. Es ging um Provisionen von mehr als vier Millionen Euro, für die Grasser mehr als zwei Millionen Euro an Steuern hätte bezahlen müssen. Zumindest laut Anklage.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Vereinfacht gesagt ging es darum, dass die strittigen Summen bereits von der Gesellschaft, die Grasser gegründet hat, versteuert worden sind. Hätte der Ex-Minister die Provisionszahlungen auch noch einmal persönlich versteuert, wäre er zum Teil auf Steuersätze im Bereich der 90 Prozent gekommen.

Die Anklagebehörde, konkret die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, hat am Montag keine Erklärung abgegeben.

In einem anderen Verfahren, der BUWOG-Affäre, wurde Grasser bereits im Dezember 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist  noch nicht rechtskräftig, der Ex-Minister ist in die Berufung gegangen. Mit einer Entscheidung ist nicht vor 2023 zu rechnen.