Politik/Inland

Parteien einig: Handys von Abgeordneten sollen immun sein

Die Art, wie in Österreichs Behörden mit sensiblen Informationen umgegangen wird, bot zuletzt Stoff für Diskussionen. Gestern beschäftigte sich der Nationale Sicherheitsrat mit dem Thema.

Anlass der Sitzung war ein Alarm des Berner Clubs: Die Vereinigung europäischer Geheimdienste hatte prüfen lassen, wie vertrauenswürdig das österreichische BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) nach der Razzia im Februar 2018 ist.

Mit erschreckendem Ergebnis: Das BVT wies gravierende Sicherheitslücken auf – besonders bei der IT-Sicherheit.

Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper erinnerte an die BVT-Reform, die Innenminister Wolfgang Peschorn im Sommer versprochen hatte. Ihrem Antrag wurde stattgegeben: Ein Bericht, wie weit die Reformpläne gediehen sind, wird dem Parlament übermittelt. Peschorn würde dazu auch im nächsten Innen-Ausschuss Rede und Antwort stehen, heißt es aus seinem Büro.

Handy-Razzia vereitelt

In der Sitzung wurde mit dem Innenminister auch ein aktueller Aufreger erörtert, von dem Krisper selbst betroffen war: Wie kann es sein, dass Beamte vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) das Handy der pinken Abgeordneten und jenes einer Journalistin beschlagnahmen wollten?

Die Beamten wollten herausfinden, wie interne BVT-Infos an die Öffentlichkeit geraten sind. Die Aktion wurde aber von der Justiz unterbunden. Das Redaktionsgeheimnis schützte die Journalistin – und über einen Umweg auch die Abgeordnete. 

Um künftigen Versuchen vorzubeugen, fordern die Neos, das Berufsgeheimnis auf Abgeordnete auszuweiten. Dadurch würden deren Quellen besser geschützt. Auch dieser Antrag wurde im Sicherheitsrat angenommen. Jetzt braucht es dafür nur noch eine Gesetzesvorlage, die in den Nationalrat kommt.

Quellenschutz für Mandatare

Ähnliches schwebt SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried vor: Man könne bei der Immunität von Abgeordneten nach Vorbild des Redaktionsgeheimnisses nachschärfen. Die SPÖ plant dazu einen Antrag im Nationalrat.

Wie das funktioniert? Ein Beispiel: Ein Abgeordneter erhält per SMS oder Mail interne Infos aus einem Amt. Durch die parlamentarische Immunität ist er selbst zwar vor Strafverfolgung geschützt. Wird er aber nur als Zeuge befragt, müsste er seine Quelle (die sich des Amtsmissbrauchs oder der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gemacht haben könnte) verraten.

Bei Journalisten hingegen ist das Handy tabu – bzw. jede Maßnahme, die seine Quellen offenlegen würde.

Selbst wenn der Schutz ausgeweitet wird, gibt es am anderen Ende der Informationskette noch immer Lücken: Wird etwa das Handy eines Informanten eingezogen, kann die Polizei Rückschlüsse auf den Journalisten bzw. Abgeordneten ziehen.

Die Frage stellt sich aktuell, weil das Handy von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Casino-Causa ausgewertet wird – und unklar ist, wie man mit Zufallsfunden umgeht. Einbremsen könnte man das durch ein Verwertungsverbot: Die Polizei könnte die Infos sehen, dürfte sie aber nicht in einem Strafprozess verwenden.

Ein dritter Antrag kam am Freitag von den Freiheitlichen zur BVT-Reform. Deren Innenminister Herbert Kickl hatte den ehemaligen für die Geheimdienste zuständigen deutschen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (CSU) beauftragt, die Reformgruppe zu beraten. Dessen Bericht soll nun dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zur Kenntnis gebracht werden. Über diesen soll die Vertraulichkeit aufgehoben werden.