Politik/Inland

Pandemie: Dramatischer Rückgang bei Vorsorge-Untersuchungen

Die medizinische Versorgung der Österreicher leidet messbar unter der Corona-Pandemie. Allerdings nicht nur im Akut-Bereich, also bei der Versorgung von Covid-19-Patienten in Spitälern bzw. auf Intensivstationen, sondern auch bei der gesamten Prävention, sprich: Gesundheitsvorsorge. In einem heute, Freitag, präsentierten Bericht stellt der Rechnungshof (RH) fest, dass es  zu einem "erheblichen Rückgang" bei Arztbesuchen und Spitalsaufenthalten gekommen ist.

So wurden im Kalenderjahr 2020 rund 135.000 Vorsorge-Untersuchungen weniger gemacht als 2019. Der stärkste Rückgang war mit 12,3 Prozent bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. 

Besonders alarmierend sind die Zahlen bei der Krebsfrüherkennung: Laut Rechnungshof wurden 2020 in der ersten Pandemiewelle um 75 Prozent weniger Mammografien und Darmspiegelungen gemacht als im Jahr davor. Welche Konsequenzen dies hat, das können weder das Gesundheitsministerium noch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) derzeit abschätzen. 

Fehlende Personalplanung

Auch in Sachen Pandemie-Management haben die Prüfer des Rechnungshofes einige Verbesserungsvorschläge. Ein Beispiel ist hier das Contact-Tracing. Obwohl klar gewesen sei, dass die frühzeitige Absonderung von infizierten Personen wesentlich ist, um eine Ausbreitung von Covid-19 möglichst zu vermeiden, seien die nötigen Vorbereitungen im Vorjahr ausgeblieben. "Eine hinreichend vorausschauende Personalplanung für das Contact-Tracing, wurde im Sommer 2020 nicht gemacht", heißt es im Bericht des Rechnungshofs.

Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen

Ein Virus, viele Vorgaben

Verbesserungswürdig ist für das Prüforgan des Parlaments auch, wie die Behörden, konkret die einzelnen Bezirkshauptmannschaften, mit Absonderungsbescheiden, sprich der Quarantäne, umgehen. Bei einem Vergleich von Bescheiden aus Wien, Salzburg und Oberösterreich stellte der Rechnungshof fest, dass die Frage, ob und von wem Personen in Quarantäne besucht werden durften, extrem unterschiedlich gehandhabt wurde. Dem nicht genug, wurden von unterschiedlichen Stellen von Bund und Ländern auch Daten und Fakten in unterschiedlichen Formaten veröffentlicht. 

Glaubwürdigkeit leidet

Nach Ansicht des Rechnungshofs beeinträchtigen diese für Patienten bzw. Bürger nicht nachvollziehbaren Unterschiede das Vertrauen der Bevölkerung in die Richtigkeit von Daten. Mehr noch: Dadurch, dass Behörden unterschiedliche Daten verwenden und das Epidemiegesetz so unterschiedlich auslegen, leidet die Glaubwürdigkeit der Behörden insgesamt - und das wiederum wirkt sich laut sehr negativ auf  Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Pandemiebewältigung aus.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, eindeutige Meldepflichten und klare Vorgaben für einheitliche Bescheide zu erstellen. Das so genannte EMS (Epidemiologisches Meldesystem) solle vom Ministerium weiterentwickelt werden. Um "künftige Krisen- und Katastrophenfälle" zu bewältigen, müsse man jedenfalls darauf hinwirken, dass Daten nicht nur zeitnah übermittelt, sondern von den betroffenen Stellen auch nach einheitlichen Standards geliefert werden.